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Pflegeversicherung
Mit der
Beabsichtigt wird mit der
Damit die Finanzierung der gesetzlichen
In Pflegeeinrichtungen werden Investitionen vorgenommen, die auf das jeweilige Landesrecht abgestimmt sind. Dass die gesetzlich versicherten Personen optimal gepflegt werden, wird durch die Pflegekassen abgesichert. Dazu schließen diese zum Beispiel Verträge mit Heimen oder Pflegediensten ab, die Pflegebedürftige optimal betreuen sollen.
Pflegeversicherung
werden Versicherungen bezeichnet, die die mögliche Gefahr einer Pflegebedürftigkeit finanziell absichern sollen. Von hoher Bedeutung ist hierbei die gesetzlichePflegeversicherung
, die mit Beginn des Jahres 1995 in Kraft getreten ist und im 11. Buch des Sozialgesetzbuches geregelt ist. Zuständig für die Regelungen derPflegeversicherung
sind die gesetzlichen Krankenkassen, bei denen die Pflegekassen als gesonderte Abteilung existieren.Beabsichtigt wird mit der
Pflegeversicherung
, dass im Falle der eingetretenen Pflegebedürftigkeit, die Pflege von Personen unterstützt wird. Jedoch ist keine Vollfinanzierung der Pflege möglich. Hier ist eine enge Verbindung mit derKrankenversicherung
gegeben. Daher ist jeder, ob gesetzlich oder freiwillig bei einerKrankenversicherung
versichert, auch zur Zahlung von Beiträgen für einePflegeversicherung
verpflichtet. Dies gilt auch für versicherte Personen, die im Rahmen einer Familienversicherung Mitglieder derKrankenversicherung
sind.Damit die Finanzierung der gesetzlichen
Pflegeversicherung
erfolgen kann, wurde für das Jahr 2024 der Beitrag auf 3,4% (Kinderlose 4,0%) festgelegt. Bei der Berechnung wird vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers ausgegangen. Jedoch ist hier dieBeitragsbemessungsgrenze
(5.175,00 Euro) der gesetzlichenKrankenversicherung
zu beachten. DerArbeitnehmer
trägt den Beitrag nicht alleine, die Hälfte des zu zahlenden Betrages wird vom Arbeitgeber übernommen.In Pflegeeinrichtungen werden Investitionen vorgenommen, die auf das jeweilige Landesrecht abgestimmt sind. Dass die gesetzlich versicherten Personen optimal gepflegt werden, wird durch die Pflegekassen abgesichert. Dazu schließen diese zum Beispiel Verträge mit Heimen oder Pflegediensten ab, die Pflegebedürftige optimal betreuen sollen.
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