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Pflichtversicherungsgrenze
Die
Die
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse ist erst möglich, wenn voraussehbar ist, dass die
Pflichtversicherungsgrenze
, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, regelt die Versicherungspflicht und damit den Verbleib in der gesetzlichenKrankenversicherung
. Für 2024 beträgt diePflichtversicherungsgrenze
69.300 Euro pro Jahr. Liegt das Entgelt eines Beschäftigten darüber, wird die Versicherungspflicht, die für die gesetzlicheKrankenversicherung
besteht, aufgehoben. DerArbeitnehmer
hat dann eine so genannte Wahlfreiheit. Er kann darüber entscheiden, ob er in der gesetzlichenKrankenversicherung
als freiwilliges Mitglied verbleibt oder ob er in eine privateKrankenversicherung
wechseln möchte.Die
Pflichtversicherungsgrenze
ist keine stabile Größe, sie wird in jedem Jahr von der Bundesregierung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne neu festgelegt. Gelangt man mit seinemGehalt
unter die festgelegte Grenze, etwa durch Jobwechsel oder -verlust, muss sofort wieder in die gesetzlicheKrankenversicherung
gewechselt werden.Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse ist erst möglich, wenn voraussehbar ist, dass die
Pflichtversicherungsgrenze
für die nächsten 12 Monate überschritten wird. Ist das der Fall, informiert die Krankenkasse über das Ende der gesetzlichen Versicherung und die Wahlmöglichkeit zwischen freiwillig gesetzlich oder privat versichert.zurück