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Pflichtversicherungsgrenze

Die

Pflichtversicherungsgrenze

, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, regelt die Versicherungspflicht und damit den Verbleib in der gesetzlichen

Krankenversicherung

. Für 2024 beträgt die

Pflichtversicherungsgrenze

69.300 Euro pro Jahr. Liegt das Entgelt eines Beschäftigten darüber, wird die Versicherungspflicht, die für die gesetzliche

Krankenversicherung

besteht, aufgehoben. Der

Arbeitnehmer

hat dann eine so genannte Wahlfreiheit. Er kann darüber entscheiden, ob er in der gesetzlichen

Krankenversicherung

als freiwilliges Mitglied verbleibt oder ob er in eine private

Krankenversicherung

wechseln möchte.

Die

Pflichtversicherungsgrenze

ist keine stabile Größe, sie wird in jedem Jahr von der Bundesregierung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne neu festgelegt. Gelangt man mit seinem

Gehalt

unter die festgelegte Grenze, etwa durch Jobwechsel oder -verlust, muss sofort wieder in die gesetzliche

Krankenversicherung

gewechselt werden.

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse ist erst möglich, wenn voraussehbar ist, dass die

Pflichtversicherungsgrenze

für die nächsten 12 Monate überschritten wird. Ist das der Fall, informiert die Krankenkasse über das Ende der gesetzlichen Versicherung und die Wahlmöglichkeit zwischen freiwillig gesetzlich oder privat versichert.


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