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Private Krankenversicherung

Schon früh entwickelte sich mit den Zünften auch eine Art private

Krankenversicherung

, doch erst am 17.01.1845 wurde durch einen Erlass in Preußen die Gründung von Krankenkassen erlaubt. Drei Jahre später gründete sich als Erste die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums. Heute sind über 8,7 Millionen Menschen in Deutschland privat krankenvollversichert.

Eine private

Krankenversicherung

kann in zwei Staffelungen erfolgen, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden: die Voll- und die Zusatzversicherung. Letztere kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen ist der zu leistende Beitrag hier unabhängig vom

Einkommen

. Entscheidend sind Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Beruf und weitere Faktoren. Um sich als

Arbeitnehmer

bei einer privaten Krankenkasse versichern zu können, muss das

Brutto

-Monatseinkommen die

Pflichtversicherungsgrenze

(69.300 Euro/Jahr) überschreiten. Für

Freiberufler

, Selbstständige und Künstler entfällt diese Grenze.

Auch Angestellte von Bund und Land kommen für eine private

Krankenversicherung

in Frage. Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr kann einen Teil des Beitrages übernehmen. Das Leistungsspektrum privater Krankenversicherungen ist breiter als das der gesetzlichen. Die Versicherten genießen zum Beispiel eine bevorzugte Behandlung und Berücksichtigung bei der Terminvergabe bei Ärzten, kürzere Wartezeiten, Erstattung vieler Kosten im Bereich Optik und Zahnbehandlung sowie Behandlung bei Chefärzten, komfortablere Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern im Falle eines Krankenhausaufenthaltes und vieles mehr.

Entsprechend des Vertrags kann der Versicherte auch während der Krankheitszeit einen Lohnausgleich durch die Krankenkasse erhalten. Werden die Leistungen der privaten

Krankenversicherung

für lange Zeit nicht in Anspruch genommen, so ist meist eine Teil-Rückerstattung der Beiträge oder eine Prämie möglich.


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