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Rentenversicherung
Bei der
Für die gesetzliche
Von der Versicherung freigestellt sind zum Beispiel Beamte und Richter, diese erhalten später auch keine
Zu den Rentenzahlungen der gesetzlichen
Rentenversicherung
geht es darum, dass man im Alter gesetzlich abgesichert ist. In Deutschland wird die Altersversicherung von drei möglichen Größen bestimmt. Ein erster großer Bereich ist die gesetzliche oder soziale Form derRentenversicherung
. Dazu kommt die betrieblicheAltersvorsorge
, die beispielsweise in Form einer Zusatzrente gezahlt wird. Seit einiger Zeit wird darauf Wert gelegt, dassArbeitnehmer
etwas zusätzlich zur privatenAltersvorsorge
beitragen.Für die gesetzliche
Rentenversicherung
sind die entsprechenden Träger dieser Versicherung zuständig. Dies ist zum einen die DeutscheRentenversicherung
Bund. Zu dieser haben sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zusammengeschlossen. Ferner sind beispielsweise die landwirtschaftlichen Alterskassen für die Altersversicherung der Landwirte zuständig. Alle Angestellten und auch einige Berufsgruppen sind auf jeden Fall pflichtversichert. Dabei ist es nicht von Wichtigkeit, welche Höhe das jeweiligeEinkommen
hat. Die Pflichtversicherung trifft unter anderem auch für Auszubildende sowie für Leistungsbezieher der Bundesagentur fürArbeit
zu.Von der Versicherung freigestellt sind zum Beispiel Beamte und Richter, diese erhalten später auch keine
Rente
, sondern eine Pension. Für einige Selbstständige ist es möglich, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erlangen. Außerdem ist für sie eine Versicherung auf freiwilliger Basis möglich.Zu den Rentenzahlungen der gesetzlichen
Rentenversicherung
gehört dieAltersrente
. Zu den verschiedenen Möglichkeiten des Erhalts vonAltersrente
kann die Regelaltersrente gezählt werden. Ferner gibt es dieAltersrente
für langjährig Beschäftigte, dieAltersrente
für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige und weitere Formen derAltersrente
. Weitere große Themenbereiche derRentenversicherung
und ihrer Träger sind die Rentenberechnung und die Anpassung der Renten.zurück