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Restaurantschecks
Ein
In den meisten Fällen können die
Da der Sachwertbezug allerdings eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ist der Wert der
Gehalt
muss nicht in jedem Fall komplett als Bruttoentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden, sondern kann auf Wunsch auch alsRestaurantschecks
ausgegeben werden. DieseRestaurantschecks
kann man zum Beispiel als monatliche Zuwendung des Arbeitgebers erhalten, er kann sie seinen Angestellten aber auch in besonderen Fällen, zum Beispiel beim Erreichen eines höheren Levels, zukommen lassen.In den meisten Fällen können die
Restaurantschecks
nicht nur für Mahlzeiten in Gaststätten oder in der Kantine eingesetzt werden. Mittlerweile haben sich auch Supermärkte, Metzger und andere Händler bereit erklärt, diese Schecks anzunehmen. So können also auchMitarbeiter
, denen keine Kantine zur Verfügung steht,Restaurantschecks
nutzen. Wichtig ist jedoch, dass mit den Schecks ausschließlich Lebensmittel erworben werden. Der Kauf von Tabak oder Alkohol ist hiermit grundsätzlich verboten. In jedem Fall sind die vom Chef vergebenenRestaurantschecks
steuer- und sozialversicherungsfrei.Da der Sachwertbezug allerdings eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ist der Wert der
Restaurantschecks
beschränkt. Der Wert, den Arbeitgeber zuzahlen, beträgt pro Restaurantscheck bis zu 3,10 Euro.Mitarbeiter
müssen für diese Schecks mindestens 4,13 Euro selbst bezahlen, so dass der Gesamtwert auf 7,23 Euro maximal beschränkt ist. Pro Monat undMitarbeiter
ist die Ausgabe von bis zu 15 dieser Schecks möglich.Restaurantschecks
können man grundsätzlich in jeder Position erhalten. Sofern derArbeitnehmer
inVollzeit
tätig ist, kann er, wie bereits erwähnt, bis zu 15 dieser Schecks erhalten. Arbeitet einMitarbeiter
hingegenTeilzeit
, wird sich die Anzahl derRestaurantschecks
an seineArbeitszeit
, bzw. den Tagen, die er im Büro ist, orientieren. Sollten jemand eineDienstreise
unternehmen, stehen ihm dieRestaurantschecks
nicht zu.zurück