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Restaurantschecks

Ein

Gehalt

muss nicht in jedem Fall komplett als Bruttoentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden, sondern kann auf Wunsch auch als

Restaurantschecks

ausgegeben werden. Diese

Restaurantschecks

kann man zum Beispiel als monatliche Zuwendung des Arbeitgebers erhalten, er kann sie seinen Angestellten aber auch in besonderen Fällen, zum Beispiel beim Erreichen eines höheren Levels, zukommen lassen.

In den meisten Fällen können die

Restaurantschecks

nicht nur für Mahlzeiten in Gaststätten oder in der Kantine eingesetzt werden. Mittlerweile haben sich auch Supermärkte, Metzger und andere Händler bereit erklärt, diese Schecks anzunehmen. So können also auch

Mitarbeiter

, denen keine Kantine zur Verfügung steht,

Restaurantschecks

nutzen. Wichtig ist jedoch, dass mit den Schecks ausschließlich Lebensmittel erworben werden. Der Kauf von Tabak oder Alkohol ist hiermit grundsätzlich verboten. In jedem Fall sind die vom Chef vergebenen

Restaurantschecks

steuer- und sozialversicherungsfrei.

Da der Sachwertbezug allerdings eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ist der Wert der

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beschränkt. Der Wert, den Arbeitgeber zuzahlen, beträgt pro Restaurantscheck bis zu 3,10 Euro.

Mitarbeiter

müssen für diese Schecks mindestens 4,13 Euro selbst bezahlen, so dass der Gesamtwert auf 7,23 Euro maximal beschränkt ist. Pro Monat und

Mitarbeiter

ist die Ausgabe von bis zu 15 dieser Schecks möglich.

Restaurantschecks

können man grundsätzlich in jeder Position erhalten. Sofern der

Arbeitnehmer

in

Vollzeit

tätig ist, kann er, wie bereits erwähnt, bis zu 15 dieser Schecks erhalten. Arbeitet ein

Mitarbeiter

hingegen

Teilzeit

, wird sich die Anzahl der

Restaurantschecks

an seine

Arbeitszeit

, bzw. den Tagen, die er im Büro ist, orientieren. Sollten jemand eine

Dienstreise

unternehmen, stehen ihm die

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nicht zu.


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