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Riesterrente

Die

Riesterrente

ist eine private

Rentenversicherung

, die seit dem Jahre 2002 mit staatlichen Zulagen gefördert wird. Sie hat ihren Namen von dem früheren Arbeitsminister Walter Riester, in dessen Amtszeit sie eingeführt wurde. Gefördert werden Personen, die rentenversicherungspflichtig sind und Beamte mit laufender Besoldung. Die Höchstförderung der

Riesterrente

erreicht man nur, wenn mindestens 4% des

Brutto

-Vorjahreseinkommens an Beiträgen eingezahlt werden.

Als Grundzulage erhält man einen jährlicher Betrag in Höhe von 175 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird, je nach Alter, eine Kinderzulage in Höhe von 46-185 Euro gezahlt. Für Kinder, die ab dem 01.08.2018 geboren wurden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro. Wer als Ehegatte selbst Rentenbeiträge zahlt, kann mit einem eigenen Vertrag und eigenen Beiträgen ebenfalls die Zulage erhalten.

Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, hat die Möglichkeit, mit einem Ehegattenvertrag die Zulage ohne eigene Beiträge zu erhalten. Hier ein Beispiel für die Förderung der

Riesterrente

(ohne Gewähr):

Ehemann mit Vorjahreseinkommen 45.000 Euro, Ehefrau nicht berufstätig, 2 Kinder, davon eines 2017 und eines 2019 geboren.
Höchstförderung bei 4% des Einkommens = 1.800 Euro
Zulage beide Ehepartner 2x 175 Euro = 350 Euro
Zulage Kinder 1x 185 und 1x 300 Euro = 485 Euro
Eigenanteil (Höchstförderung abzüglich Zulagen) = 965 Euro

Daraus erkennt man, dass der Staat einen Großteil der Beiträge für die

Riesterrente

zahlt. Sind mehr Kinder zu berücksichtigen, erhöht sich der Staatsanteil und der Eigenanteil sinkt. Neben den Zulagen kann noch die steuerliche Förderung bei der

Steuererklärung

als

Sonderausgabe

in Anspruch genommen werden. Das

Finanzamt

macht von Amts wegen einen Vergleich, welche Förderung günstiger ist. Ergibt sich eine höhere Förderung, erhält man die Differenz direkt mit dem nächsten Steuerbescheid ausgezahlt.


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