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Sachbezüge

Arbeitnehmer

erhalten als Gegenleistung für die geleistete

Arbeit

vom Arbeitgeber ihr Entgelt. Dieses wird in der Regel in Form einer Geldleistung gezahlt. Neben der Entlohnung in Geld erfolgt die

Vergütung

nicht selten in Form von Sachbezügen. Da es sich hier ebenfalls um geldwerte Vorteile handelt, sind solche

Sachbezüge

beitragspflichtig in der

Sozialversicherung

und steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger

Arbeit

. Zur einheitlichen Beurteilung in beiden Bereichen gibt es die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Hier ist festgelegt, wie

Sachbezüge

zu bewerten sind.

Sachbezüge

sind die Gewährung von Verpflegung und Unterkunft. Diese sind heute meist noch im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft üblich. Ein

Sachbezug

ist auch die Überlassung eines Dienstfahrzeugs zum persönlichen Gebrauch des Arbeitnehmers. Der Wert dieses Sachbezugs wird mit der Ein-Prozent-Regelung angesetzt. Das heißt, zum Arbeitslohn ist monatlich ein Betrag in Höhe von einem Prozent des Fahrzeug-Listen-Neupreises hinzuzurechnen. Bietet ein Betrieb die eigenen Produkte seinen Arbeitnehmern zu Sonderkonditionen an (

Personalrabatt

), so sind diese Rabatte als Entgelt in der

Sozialversicherung

beitragspflichtig und auch steuerpflichtig. Dabei sind die Listenpreise um vier Prozent zu verringern und mit den tatsächlich gezahlten Beträgen zu vergleichen.

Ist die Differenz jährlich höher als 1.080 Euro, so ist der volle Betrag als

Sachbezug

anzusehen. Bekanntestes Beispiel für solche Rabatte sind die Jahreswagen in der Automobilindustrie. Aber auch die Energieversorger bieten ihren Beschäftigten den verbilligten Bezug von Gas, Strom und Wärme an. Das gilt auch für die Freiflüge der Fluggesellschaften. Weitere

Sachbezüge

sind auch Bekleidung, Wertpapiere und Zinsvorteile. Auch die für gute Leistungen veranstalteten Incentive-Reisen sind solche

Sachbezüge

. Wird der monatliche Betrag von 50 Euro für einen

Sachbezug

nicht überschritten, etwas bei einem Tankgutschein, ist dieser steuerfrei.


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