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Sachbezüge
Arbeitnehmer
erhalten als Gegenleistung für die geleisteteArbeit
vom Arbeitgeber ihr Entgelt. Dieses wird in der Regel in Form einer Geldleistung gezahlt. Neben der Entlohnung in Geld erfolgt dieVergütung
nicht selten in Form von Sachbezügen. Da es sich hier ebenfalls um geldwerte Vorteile handelt, sind solcheSachbezüge
beitragspflichtig in derSozialversicherung
und steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständigerArbeit
. Zur einheitlichen Beurteilung in beiden Bereichen gibt es die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Hier ist festgelegt, wieSachbezüge
zu bewerten sind.Sachbezüge
sind die Gewährung von Verpflegung und Unterkunft. Diese sind heute meist noch im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft üblich. EinSachbezug
ist auch die Überlassung eines Dienstfahrzeugs zum persönlichen Gebrauch des Arbeitnehmers. Der Wert dieses Sachbezugs wird mit der Ein-Prozent-Regelung angesetzt. Das heißt, zum Arbeitslohn ist monatlich ein Betrag in Höhe von einem Prozent des Fahrzeug-Listen-Neupreises hinzuzurechnen. Bietet ein Betrieb die eigenen Produkte seinen Arbeitnehmern zu Sonderkonditionen an (Personalrabatt
), so sind diese Rabatte als Entgelt in derSozialversicherung
beitragspflichtig und auch steuerpflichtig. Dabei sind die Listenpreise um vier Prozent zu verringern und mit den tatsächlich gezahlten Beträgen zu vergleichen.Ist die Differenz jährlich höher als 1.080 Euro, so ist der volle Betrag als
Sachbezug
anzusehen. Bekanntestes Beispiel für solche Rabatte sind die Jahreswagen in der Automobilindustrie. Aber auch die Energieversorger bieten ihren Beschäftigten den verbilligten Bezug von Gas, Strom und Wärme an. Das gilt auch für die Freiflüge der Fluggesellschaften. WeitereSachbezüge
sind auch Bekleidung, Wertpapiere und Zinsvorteile. Auch die für gute Leistungen veranstalteten Incentive-Reisen sind solcheSachbezüge
. Wird der monatliche Betrag von 50 Euro für einenSachbezug
nicht überschritten, etwas bei einem Tankgutschein, ist dieser steuerfrei.zurück