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Sachbezug

Als am Anfang der Begriff ‘

Sachbezug

’ aufkam, war er sowohl für Arbeitgeber, als auch für

Arbeitnehmer

eine “sozialpolitisch menschenfreundliche Variante, für eine Leistung im Allgemeinen”. Er galt als Anerkennung für besondere Leistungen, war für den Arbeitgeber verkraftbar unter dem Aspekt der Kalkulation zum Einstandspreis, als auch für den

Arbeitnehmer

ein willkommenes Zubrot.

Aber immer, wenn ein Begriff zum Synonym wird und Aufmerksamkeit erweckt, von den Medien propagiert und in breiten Kreisen bekannt wird, dann ist es aus mit dem menschenfreundlichen Bezug und so wurde '

Sachbezug

' schnell eine Bezeichnung für das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. So etwas heißt im Volksmund, der

Sachbezug

'unterliegt der

Steuer

'.

Aber es ist viel mehr als das, denn nicht nur das

Finanzamt

will seinen Teil davon haben, nein, der

Sachbezug

ist als geldwerte Einnahme auch eine feste Größe für die Arbeitslosen-, Kranken- und Altersrentenversicherung, die ihren Anspruch haben. Der

Sachbezug

wurde behandelt wie normaler

Arbeitslohn

, von dessen

Brutto

alle

Abgaben

zu berechnen und abzuführen sind, lediglich der Betrag von 50 Euro pro Monat ist steuerfrei, solange der

Sachbezug

unter diesem Betrag liegt, etwa in Form eines Tankgutscheins.

Wie empirische Untersuchungen bei Arbeitgebern ergeben haben, ist der

Sachbezug

als geldwerte Leistung bei den Arbeitnehmern nie so richtig im Kopf angekommen. Man will ihn nicht wahrhaben als geldwert, man nimmt an, weil er nicht als Betrag vereinbart wird, sondern eine Sache oder eine Dienstleistung benennt, wie die Benutzung eines Dienstwagens, kostenlose oder verbilligte Bewirtung, billigere Waren, eine Wohnung, Benzingutscheine usw. Anders ist das bei den Arbeitgebern, die nach diesen Untersuchungen schnell nach der Definition '

Sachbezug

' zur Tagesordnung übergingen.


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