Nettolohn.de Lexikon

Sachbezugswert

Der

Sachbezugswert

ist der Gegenwert der Leistungen, die der

Arbeitnehmer

nicht in Form von Geld, sondern in Sachgütern ausbezahlt bekommt. Diese stellen oft einen nicht unerheblichen Teil vom

Lohn

dar. Sachbezugswerte können unter anderem sein: Geschenke, ein

Dienstwagen

, Kost und Logis, Fahrtkostenübernahme oder Kindergartenzuschuss.

Arbeitnehmer

müssen den

Sachbezugswert

versteuern, wenn dieser im Kalenderjahr höher als 1.080 Euro ist. Daneben existiert eine Freigrenze von 50 Euro, unter der ein

Sachbezug

nicht zum Arbeitslohn hinzugezählt wird.

Arbeitnehmer

zahlen ihren Mitarbeitern oft Übernachtung und Verpflegung, vor allem bei Tagungen. Hier wird als

Sachbezugswert

nicht der tatsächliche Wert berücksichtigt, sondern eine Pauschale, die meist niedriger ist. Bei der Verpflegung beträgt der

Sachbezugswert

pro Tag aktuell 10,43 Euro. Bei freier Unterkunft erhält der Beschäftigte bei Belegung mit einem

Arbeitnehmer

im Monat 313 Euro. Zahlt der Mitarbeiter seine Unterkunft selbst und tritt er in Vorleistung, bekommt er vom Arbeitgeber den vollständigen Betrag mit der nächsten Spesenabrechnung erstattet.

Arbeitgeber können bei betrieblich veranlassten Zuwendungen die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent für den Mitarbeiter übernehmen.


zurück