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Sachbezugswert
Der
Arbeitgeber können bei betrieblich veranlassten Zuwendungen die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent für den
Sachbezugswert
ist der Gegenwert der Leistungen, die derArbeitnehmer
nicht in Form von Geld, sondern in Sachgütern ausbezahlt bekommt. Diese stellen oft einen nicht unerheblichen Teil vomLohn
dar. Sachbezugswerte können unter anderem sein: Geschenke, einDienstwagen
, Kost und Logis,Fahrtkosten
übernahme oder Kindergartenzuschuss.Arbeitnehmer
müssen denSachbezugswert
versteuern, wenn dieser im Kalenderjahr höher als 1.080 Euro ist. Daneben existiert eine Freigrenze von 50 Euro, unter der einSachbezug
nicht zumArbeitslohn
hinzugezählt wird.Arbeitnehmer
zahlen ihren Mitarbeitern oft Übernachtung und Verpflegung, vor allem bei Tagungen. Hier wird alsSachbezugswert
nicht der tatsächliche Wert berücksichtigt, sondern eine Pauschale, die meist niedriger ist. Bei der Verpflegung beträgt derSachbezugswert
pro Tag aktuell 10,43 Euro. Bei freier Unterkunft erhält der Beschäftigte bei Belegung mit einemArbeitnehmer
im Monat 313 Euro. Zahlt derMitarbeiter
seine Unterkunft selbst und tritt er in Vorleistung, bekommt er vom Arbeitgeber den vollständigen Betrag mit der nächsten Spesenabrechnung erstattet.Arbeitgeber können bei betrieblich veranlassten Zuwendungen die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent für den
Mitarbeiter
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