Nettolohn.de Lexikon
Sonderausgaben
Beim
So kann die
Neben
Zählen Kosten nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, wird eine Pauschale gewährt, deren Höhe 36 Euro für einzelne Personen und 72 Euro für Ehegatten beträgt. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Sonderausgabenpauschbetrag.
Lohn
- und Einkommensteuerrecht fällt der Begriff ‘Sonderausgaben
’. Was zu diesen Ausgaben gehört, ist in § 10 und § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt. Zu denSonderausgaben
gehören Kosten, die nicht alsBetriebsausgaben
geltend gemacht werden können. Auch darf es sich bei denSonderausgaben
nicht umWerbungskosten
handeln. Ferner dürfen diese Kosten nicht zu den Aufwendungen für die Lebensführung zählen, da diese nicht abzugsfähig sind.So kann die
Kirchensteuer
alsSonderausgabe
angesehen werden, die in vollem Umfang in Abzug gebracht werden kann. Ferner gehören die Kosten für denSteuerberater
zu denSonderausgaben
, die vollständig bei derSteuererklärung
anerkannt werden. Dazu gehören auch Computerprogramme, die ebenfalls abzugsfähig sind.Neben
Sonderausgaben
, die in vollem Umfang abgezogen werden können, gibt es die nur teilweise abzugsfähigen Kosten. Diese können also nur bis zu einem bestimmten Betrag geltend gemacht werden. So zählen dazu die Unterhaltsleistungen, die unter Umständen an den geschiedenen Ehegatten zu zahlen sind. Weitere Kosten im Sinne von teilweise abzugsfähigen Ausgaben stellen das Schulgeld, Ausbildungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Spenden dar.Zählen Kosten nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, wird eine Pauschale gewährt, deren Höhe 36 Euro für einzelne Personen und 72 Euro für Ehegatten beträgt. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Sonderausgabenpauschbetrag.
zurück