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Sonderurlaub
Sonderurlaub
sind arbeitsfreie Tage, die der Arbeitgeber seinemMitarbeiter
zu besonderen Anlässen gewährt. Während dieser Zeit erbringt derMitarbeiter
keine Arbeitsleistung, erhält aber seinen regulärenLohn
weitergezahlt. Das Recht aufSonderurlaub
ist im § 616 BGB geregelt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber noch weitere TageSonderurlaub
gewähren, allerdings nicht immer gegenBezahlung
.Gründe für
Sonderurlaub
sind:- Geburt des Kindes
- Eigene Hochzeit
- Tod eines nahen Angehörigen
- Gerichtstermine, die sich nicht in die arbeitsfreie Zeit legen lassen
- Bewerbungsgespräche bei gekündigtem
Arbeitsverhältnis
- Ehrenamtliche Tätigkeit (zum Beispiel als Schöffe)
- Umzug aus dienstlichen Gründen
Sonderurlaub
, hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Bei Krankheit eines Kindes zahlt meist die Krankenkasse, wenn das Kind jünger als zwölf Jahre ist. Kein Anspruch aufSonderurlaub
besteht, wenn es sich um allgemeine Störungen des öffentlichen Lebens handelt, wie eine Naturkatastrophe oder einStreik
. Ist derArbeitnehmer
jedoch direkt betroffen, weil sein Haus abgebrannt ist, bekommt er hierfürSonderurlaub
.zurück

