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Sozialabgaben
Sozialabgaben
werden von allen Personen gezahlt, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu denSozialabgaben
zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- undArbeitslosenversicherung
. Sie werden vom Arbeitgeber direkt vomBruttogehalt
abgezogen und an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet. In einigen Fällen besteht eine Beitragspflicht nur in derRentenversicherung
, z.B. beiWerkstudenten
oder wenn derArbeitnehmer
bereits über die Künstlersozialkasse versichert ist.Die
Sozialabgaben
teilen sich der Arbeitgeber und derArbeitnehmer
zu gleichen Teilen. Lediglich bei derPflegeversicherung
ist der Beitrag für kinderloseArbeitnehmer
höher, diese Differenz ist nur vomArbeitnehmer
zu zahlen. Im Gegensatz zurLohnsteuer
können dieSozialabgaben
nicht zurückerstattet werden. Sie berechnen sich immer vom jeweiligen Monatslohn und nicht vom Jahreseinkommen. DieSozialabgaben
lassen sich aber etwas senken, wenn man beispielsweise zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Beitragssatz wechselt. Gerade bei einem hohen Bruttoeinkommen machen sich schon kleine Unterschiede im Beitragssatz bemerkbar und sorgen so für ein höheresNettogehalt
.Für einen
538-Euro-Job
(Minijob
) zahlt der Arbeitgeber eine verminderte Sozialversicherungspauschale, derArbeitnehmer
nur einen geringen Anteil an derRentenversicherung
. Im gewerblichen Bereich beträgt die Pauschale für den Arbeitgeber 31,4%, davon gehen 15% an dieRentenversicherung
. Die fehlenden 3,6% trägt derArbeitnehmer
. Im Privathaushalt beträgt die Arbeitgeberpauschale 14,94%, darin sind 5% für dieRentenversicherung
enthalten. Hier muss derArbeitnehmer
13,6% für seineRentenversicherung
beitragen.zurück