Nettolohn.de Lexikon

Sozialhilfe

Sozialhilfe

ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und schützt die Bürger vor Armut, besonderen Belastungen und Ausgrenzung. Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und die auch keine anderweitigen Bezüge wie

Rente

,

Arbeitslosengeld

oder

Krankengeld

erhalten, haben einen Anspruch auf

Sozialhilfe

.

Sozialhilfe

kann jeder bedürftige Bewohner in Deutschland beantragen.

Die Aufgabe der

Sozialhilfe

ist es, die Würde des Menschen zu erhalten und ihm ein Leben unter menschlichen Bedingungen zu ermöglichen. Seit Januar 2005 wurden eingreifende Änderungen bei der

Sozialhilfe

vorgenommen. Diese Reformen sind bei Erwerbstätigen auch unter dem Begriff

Bürgergeld

bekannt.

Besonders einschneidend ist, dass die Arbeitslosenhilfe, die ursprünglich nach dem

Arbeitslosengeld

gezahlt wurde, mit der

Sozialhilfe

zusammengefasst worden ist und heute als Grundsicherung bekannt ist. Grundsätzlich wird die

Sozialhilfe

in Form von Geld gezahlt. In besonderen Fällen kann sie aber auch in Form von Sachleistung erbracht werden.

Für die Zahlung der

Sozialhilfe

wird ein Regelsatz herangezogen, der zwischen 318 und 563 Euro monatlich betragen kann. Zusätzlich wird auch die Miete in angemessener Form sowie die Heizkosten übernommen, in manchen Fällen werden auch die Kosten für Möbel und Kleidung getragen. Wer

Sozialhilfe

bezieht, ist grundsätzlich sozialversichert. Die Beiträge zur Krankenkasse,

Pflegeversicherung

und

Rente

werden vom Sozialamt übernommen.


zurück