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Sozialhilfe
Sozialhilfe
ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und schützt die Bürger vor Armut, besonderen Belastungen und Ausgrenzung. Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und die auch keine anderweitigen Bezüge wieRente
,Arbeitslosengeld
oderKrankengeld
erhalten, haben einen Anspruch aufSozialhilfe
.Sozialhilfe
kann jeder bedürftige Bewohner in Deutschland beantragen.Die Aufgabe der
Sozialhilfe
ist es, die Würde des Menschen zu erhalten und ihm ein Leben unter menschlichen Bedingungen zu ermöglichen. Seit Januar 2005 wurden eingreifende Änderungen bei derSozialhilfe
vorgenommen. Diese Reformen sind bei Erwerbstätigen auch unter dem BegriffBürgergeld
bekannt.Besonders einschneidend ist, dass die Arbeitslosenhilfe, die ursprünglich nach dem
Arbeitslosengeld
gezahlt wurde, mit derSozialhilfe
zusammengefasst worden ist und heute als Grundsicherung bekannt ist. Grundsätzlich wird dieSozialhilfe
in Form von Geld gezahlt. In besonderen Fällen kann sie aber auch in Form von Sachleistung erbracht werden.Für die Zahlung der
Sozialhilfe
wird ein Regelsatz herangezogen, der zwischen 318 und 563 Euro monatlich betragen kann. Zusätzlich wird auch die Miete in angemessener Form sowie die Heizkosten übernommen, in manchen Fällen werden auch die Kosten für Möbel und Kleidung getragen. WerSozialhilfe
bezieht, ist grundsätzlich sozialversichert. Die Beiträge zur Krankenkasse,Pflegeversicherung
undRente
werden vom Sozialamt übernommen.zurück