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Sozialpläne

Sozialpläne

sollen Nachteile abmildern, die Beschäftigten entstehen, wenn Betriebe zum Teil schließen müssen oder verkauft werden. Die betroffenen

Arbeitnehmer

, die in Betrieben arbeiten, in denen es auch einen

Betriebsrat

gibt, haben dann den Vorteil, dass entsprechende

Sozialpläne

erstellt werden, die in der Regel darauf ausgerichtet sind, den Arbeitnehmern

Abfindungen

zu zahlen.

Sozialpläne

sind eine Regelung zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, die in schriftlicher Form regeln, was den Arbeitnehmern für den bevorstehenden Verlust des Arbeitsplatzes als Ausgleich gezahlt wird, beziehungsweise welche Alternativen es gibt, in einem anderen Betriebsteil die

Arbeit

fortzusetzen und welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt, die in Zusammenhang mit einem möglichen Umzug entstehen können. Dabei sind

Sozialpläne

Betriebsvereinbarungen gleichzusetzen. Die Verhandlungen über die

Sozialpläne

finden zwischen

Betriebsrat

und Arbeitgeber statt, dabei geht es unter anderem um die Kriterien für die Höhe von zu zahlenden

Abfindungen

, über die Sozialauswahl, wenn nur ein Teil der

Arbeitnehmer

entlassen werden muss und Ähnliches.

Betriebsräte haben das Recht, die Aufstellung von Sozialplänen nicht nur zu fordern, sondern sie können diese laut Betriebsverfassungsgesetz erzwingen. Sind Entlassungen oder Betriebsteilstilllegungen geplant, sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Betriebsräte darüber rechtzeitig zu informieren. Das gibt den Betriebsräten die Möglichkeit, eventuell Vorschläge zu unterbreiten, wie die Zahl der Entlassungen gesenkt werden kann und darauf einzuwirken, dass mit einem besonderen Augenmaß vorgegangen wird.

Sozialpläne

können die Entlassung selten verhindern, aber immerhin werden über die

Abfindungen

die finanziellen Verluste, die den Arbeitnehmern entstehen, zum Teil abgemildert. In vielen Fällen gelingt es auch, Auffanggesellschaften zu gründen, um die betroffenen Beschäftigten später in neue Arbeitsverhältnisse zu bringen.


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