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Sozialplan

Immer häufiger hört man von Betriebsschließungen oder Betriebszusammenlegungen. Natürlich gibt es auch Unternehmen, die ganz oder teilweise von einem Standort an den anderen Standort verlegt werden. In diesem Moment ändert sich in jedem Fall etwas am bisher bestehenden Betrieb. Mitunter kann dies für Mitarbeiter eines Betriebes gravierende, wirtschaftliche Folgen haben. Dann setzen sich die Unternehmen und der

Betriebsrat

zusammen und schließen eine Vereinbarung, damit sich Veränderungen aller Art für den betroffenen Mitarbeiter nicht so extrem auswirken.

Werden die Verhandlungen für den

Sozialplan

durchgeführt, wird der

Betriebsrat

versuchen, das Optimale in einer Vereinbarung für die Mitarbeiter zu erreichen. Um einen

Sozialplan

zu verabschieden, ist nicht immer die Zustimmung des Unternehmens erforderlich. Werden sich beide Parteien nicht einig, kann der

Betriebsrat

die Einigungsstelle einschalten und den

Sozialplan

durchsetzen.

Nun kann die Veränderung eines Betriebes so aussehen, dass ganz viele Mitarbeiter das Unternehmen verlassen sollen. Soll in diesem Fall ein

Sozialplan

erzwungen werden, so ist es erforderlich, dass eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern in dem Betrieb gekündigt werden. Die Erstellung von Sozialplänen hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen. In dieser Form haben

Sozialpläne

die Bedeutung sowie die Wirkung einer

Betriebsvereinbarung

. Dort kann zum Beispiel geregelt sein, ob

Abfindungen

fließen oder es einen Ausgleich dafür gibt, dass

Arbeitnehmer

eine andere Tätigkeit erhalten. Durch diese Form der Vereinbarungen werden unter anderem erforderliche Kündigungen oder Versetzungen nicht ersetzt.


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