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Sozialversicherungsfrei

Sozialversicherungsfrei

bedeutet, dass eine Person zwar grundsätzlich versicherungspflichtig wäre, jedoch aufgrund besonderer Vorschriften sozialversicherungsfrei ist. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff ‘nicht versicherungspflichtig’. Nicht versicherungspflichtig sind Personen, denen die Merkmale einer Versicherungspflicht fehlen z.B. nicht im Gesetz genannte Selbstständige und Hausfrauen. Der sozialversicherungsfreie Personenkreis ist in den einzelnen Zweigen der

Sozialversicherung

unterschiedlich geregelt. Sozialversicherungsfreie Personen gibt es in der Kranken-, Renten-, Unfall- und

Arbeitslosenversicherung

. Die größte Übereinstimmung gibt es in allen Zweigen mit den Regelungen der gesetzlichen

Krankenversicherung

, sodass sich die Erläuterung auf diese Personenkreise bezieht.

Sozialversicherungsfrei

sind danach: Arbeiter und Angestellte, die mit ihrem Jahresentgelt regelmäßig über der

Versicherungspflichtgrenze

liegen. Nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe mit Wohnsitz im Ausland sind versicherungsfrei.

Sozialversicherungsfrei

sind auch alle Beamten, Richter und Soldaten, die einen Anspruch auf beamtenrechtliche Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben. Außerdem müssen sie bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge haben. Die gleiche Regelung gilt auch für Geistliche der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften.

Weiterhin sind sozialversicherungsfrei die satzungsmäßigen Mitglieder von geistlichen Orden, Diakonissen und ähnliche Personen, die sich aus religiösen oder sittlichen Gründen mit Krankenpflege und anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen. Bedingung ist, dass sie hierfür nur freien Unterhalt und ein Taschengeld für die persönlichen Bedürfnisse erhalten. Zu den sozialversicherungsfreien Personen (bis auf Rentenbeiträge) gehört auch die große Gruppe der geringfügigen Beschäftigten. Das sind Personen, die nur eine Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt bis 538 Euro oder eine auf drei Monate befristete Beschäftigung ausüben.


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