Nettolohn.de Lexikon

Steuerberater

Der Beruf

Steuerberater

gehört zu den freien Berufen, die so genannt werden, da sie nicht durch die gesetzlich festgelegten Bestimmungen der in Deutschland geltenden Gewerbeordnung definiert sind. Seine Sachgebiete sind das Steuerrecht und die Betriebswirtschaft, seine Ausübung ist durch die Verordnungen des Steuerberatungsgesetzes reglementiert.

Zum Beruf des Steuerberaters führen verschiedene Wege. Man kann ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Studium mit Abschluss wählen. Aber auch eine kaufmännische

Berufsausbildung

kann einen zum Traumberuf führen. Ein anschließendes Praktikum im Bereich Steuerrecht muss auf jeden Fall absolviert werden und zwar 2 oder 3 Jahre als Hochschulabsolvent oder bis zu 10 Jahre als Absolvent einer kaufmännischen

Berufsausbildung

.

Um den Beruf

Steuerberater

ausüben zu dürfen, müssen neben soliden Fachkenntnissen gewisse persönlichen Eigenschaften mitgebracht und bestimmten Anforderungen genügt werden. Laut Steuerberatungsgesetz erhält man die erforderliche Zulassung nach erfolgreich bestandener Steuerberaterprüfung vor der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer. Dabei wird auch die persönliche Eignung für den Beruf

Steuerberater

geprüft, wozu vor allem die strafgerichtlich ‘weiße Weste’ sowie die geordnete wirtschaftliche Lage gehören.

Noch etwas muss man sich zu Herzen nehmen: Und zwar die sehr sensiblen Daten, mit denen man als

Steuerberater

zu tun haben wird, wie etwa die monetären Verhältnisse von den Mandanten (ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen) sowie deren privaten und familiären Angelegenheiten und Informationen. Von einem

Steuerberater

wird Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit und gewissenhaftes Handeln erwartet. Eine Voraussetzung zur Ausübung des Berufs

Steuerberater

ist zudem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, denn man muss gegebenenfalls die Haftung für eventuelle wirtschaftliche Schäden von Mandanten übernehmen. Die

Vergütung

ist durch die

Steuerberater

-Gebührenverordnung reglementiert, die Abrechnung wird nach Zeit oder Höhe der Finanzwerte gestaltet.


zurück