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Steueridentifikationsnummer

Die

Steueridentifikationsnummer

– kurz

Steuer

-ID – wurde am 01. Juli 2007 eingeführt. Damit ist Deutschland dem Beispiel vieler anderer Länder der EU gefolgt und hat eine einheitliche

Steuer

-ID für jeden Bundesbürger herausgegeben, die ihn “von der Wiege bis zur Bahre und noch 20 Jahre darüber hinaus” begleiten wird.

Die

Steuer

-ID ist nur für die Steuerart der

Einkommensteuer

vorgesehen und aus Datenschutzgründen ausschließlich auf den Bereich der Finanzverwaltung zugelassen. Die Daten werden nur zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens genutzt. Das heißt für den Steuerbürger, dass eine Verwendung der über ihn gespeicherten Daten für anderweitige Zwecke untersagt ist.

Die

Steuer

-ID ist bei der Lohnsteuererklärung und bei allen Anträgen und Mitteilungen an das

Finanzamt

anzugeben. Das bisherige Steuersystem wurde damit erheblich vereinfacht. War es doch bisher so, dass für andere Leistungen wie das

Kindergeld

oder bestimmte Zulagen andere Nummernsysteme gültig waren. Die

Steueridentifikationsnummer

besteht aus elf Ziffern, aus deren Kombination kein Außenstehender Rückschlüsse auf die Person des Steuerpflichtigen ziehen kann. Das Bundeszentralamt für

Steuern

speichert zu der

Steueridentifikationsnummer

den Namen, frühere Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, das Geschlecht, die Anschrift und das Sterbedatum und kann daraus auf die zuständige Finanzbehörde schließen.

Erst 20 Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen werden die gespeicherten Daten endgültig gelöscht. Wer seinen Wohnort wechselt, kann davon ausgehen, dass die jeweilige Meldebehörde die neue Anschrift des Steuerzahlers an das Bundeszentralamt für

Steuern

weiterleiten wird.


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