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Steueridentifikationsnummer
Die
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Die
Erst 20 Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen werden die gespeicherten Daten endgültig gelöscht. Wer seinen Wohnort wechselt, kann davon ausgehen, dass die jeweilige Meldebehörde die neue Anschrift des Steuerzahlers an das Bundeszentralamt für
Steueridentifikationsnummer
– kurzSteuer
-ID – wurde am 01. Juli 2007 eingeführt. Damit ist Deutschland dem Beispiel vieler anderer Länder der EU gefolgt und hat eine einheitlicheSteuer
-ID für jeden Bundesbürger herausgegeben, die ihn “von der Wiege bis zur Bahre und noch 20 Jahre darüber hinaus” begleiten wird.Die
Steuer
-ID ist nur für die Steuerart derEinkommensteuer
vorgesehen und aus Datenschutzgründen ausschließlich auf den Bereich der Finanzverwaltung zugelassen. Die Daten werden nur zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens genutzt. Das heißt für den Steuerbürger, dass eine Verwendung der über ihn gespeicherten Daten für anderweitige Zwecke untersagt ist.Die
Steuer
-ID ist bei der Lohnsteuererklärung und bei allen Anträgen und Mitteilungen an dasFinanzamt
anzugeben. Das bisherige Steuersystem wurde damit erheblich vereinfacht. War es doch bisher so, dass für andere Leistungen wie dasKindergeld
oder bestimmte Zulagen andere Nummernsysteme gültig waren. DieSteueridentifikationsnummer
besteht aus elf Ziffern, aus deren Kombination kein Außenstehender Rückschlüsse auf die Person des Steuerpflichtigen ziehen kann. Das Bundeszentralamt fürSteuern
speichert zu derSteueridentifikationsnummer
den Namen, frühere Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, das Geschlecht, die Anschrift und das Sterbedatum und kann daraus auf die zuständige Finanzbehörde schließen.Erst 20 Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen werden die gespeicherten Daten endgültig gelöscht. Wer seinen Wohnort wechselt, kann davon ausgehen, dass die jeweilige Meldebehörde die neue Anschrift des Steuerzahlers an das Bundeszentralamt für
Steuern
weiterleiten wird.zurück