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Steuerklassenwechsel
Ein
Bei der Steuerklassenkombination IV/IV wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner berufstätig sind und in etwa gleich viel verdienen. Demzufolge haben dann auch beide etwa die gleichen steuerlichen
Bei der Steuerklasse III sind beide
Zu einem
Steuerklassenwechsel
kann für Ehepartner interessant sein. Verheiratete haben grundsätzlich die Möglichkeit der Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V. Hierbei spielen für einen eventuellen steuerlichen Vorteil die persönlichen Einkommensverhältnisse eine entscheidende Rolle.Bei der Steuerklassenkombination IV/IV wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner berufstätig sind und in etwa gleich viel verdienen. Demzufolge haben dann auch beide etwa die gleichen steuerlichen
Abzüge
. Sobald sich diese Relation verschiebt, weil ein Ehepartner deutlich besser verdient, weil ein Ehepartner vorerst nicht voll berufstätig sein wird und Kinder erzieht oder dauerhaft inTeilzeit
arbeitet, empfiehlt sich einSteuerklassenwechsel
in die Kombination III/V.Bei der Steuerklasse III sind beide
Freibeträge
angerechnet, sodass der Partner, der deutlich mehr verdient oder der Alleinverdiener ist, steuerlich bevorteilt wird. Das heißt, seine monatliche Steuerlast wird deutlich geringer, was letzten Endes zu mehrNettogehalt
auf dem Girokonto führt. DerSteuerklassenwechsel
in die Steuerklassenkombination III/V muss immer von beiden Ehepartnern bei der Meldebehörde beantragt werden. Im Unterschied zu Ehepaaren, die die Steuerklassenkombination IV/IV haben, sind Ehepaare mit der III/V verpflichtet, am Jahresende eineEinkommensteuererklärung
abzugeben, damit die Finanzbehörde prüfen kann, inwieweit dieSteuern
im Verlauf des Vorjahres korrekt bemessen waren. Das kann dann unter Umständen zu Steuernachzahlungen führen.Zu einem
Steuerklassenwechsel
können sich Ehepaare auch bei einemSteuerberater
oder beimLohnsteuerhilfeverein
beraten lassen.zurück