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Steuervorauszahlungen
Jede
Im konkreten Fall kann damit die
Steuervorauszahlung
ist immer eine Abschlagszahlung auf eine eventuelle Jahressteuerschuld. Sie wird normalerweise Vierteljährlich erhoben und ist bringepflichtig. Die Vorauszahlungstermine sind immer jeweils der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. November. Der Vorteil einerSteuervorauszahlung
ist, dass damit die Steuerschuld am Jahresende nicht zu hoch ist. Für den Staatshaushalt sollen mit denSteuervorauszahlungen
regelmäßige Geldeinnahmen fließen. JedeSteuervorauszahlung
wird durch einen Vorauszahlungsbescheid vomFinanzamt
festgelegt. Dieser kann jederzeit wieder korrigiert werden. Der Vorauszahlungsbescheid orientiert sich immer am Vorjahr oder bei Neuanmeldungen an den zu erwartenden Einnahmen oder demVerdienst
.Im konkreten Fall kann damit die
Steuervorauszahlung
total daneben liegen. Deshalb muss jeder Bescheid für eineSteuervorauszahlung
genau überprüft und mit den tatsächlichen Einnahmen verglichen werden. Haben sich die Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr geändert, ist das glaubhaft nachzuweisen und sofort eine Herabsetzung derSteuervorauszahlung
zu beantragen. Es gibt unterschiedlicheSteuervorauszahlungen
. Sie kann für die Gewerbe-, Einkommens- oder Körperschaftssteuer erhoben werden. Auch für die Umsatzsteuer müssen Gewerbetreibende und Selbstständige eineSteuervorauszahlung
leisten. Diese wird nicht durch Bescheid vomFinanzamt
festgelegt, sondern der Selbstständige oder das Unternehmen müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und danach die Vorauszahlung leisten. Die Umsatzsteuer ist in der Regel monatlich zu entrichten. Auf Antrag kann es Vierteljährlich genehmigt werden. Eine genaue Abrechnung erfolgt immer mit derSteuererklärung
zum Jahresende. Hier kann es zu Nachforderungen oder Rückzahlungen kommen.zurück