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Tantieme

Der Begriff ‘

Tantieme

’ kommt aus dem Französischen und steht für die Beteiligung eines Mitarbeiters am Gewinn eines Unternehmens. Im Gegensatz zur

Provision

hängt die Höhe einer

Tantieme

nicht direkt von einzelnen Geschäften des Mitarbeiters ab. Vielmehr ist die Gesamtleistung des Arbeitnehmers im Verhältnis zum gesamten Erfolg des Unternehmens wichtig. Die Zahlungen von Tantiemen werden in aller Regel vertraglich festgelegt, die Höhe der Auszahlung allerdings nicht. Tantiemen müssen versteuert werden.

Arbeitsrechtlich sind Zahlungen von Tantiemen heutzutage eine recht weit verbreitete Alternative zu den herkömmlich gezahlten, festen Gehältern. In Geschichtsbüchern wird eine solche Art der Entlohnung erstmals 1824 erwähnt. Damals wurde auf einem Gut in Breslau eine

Tantieme

als Belohnung für gute

Arbeit

gezahlt. Der Charakter dieser Erfolgsvergütung ist bis heute geblieben. Vorrangig wird eine Tantiemenzahlung an bestimmte, meist leitende

Mitarbeiter

geleistet und soll positiv motivieren.

Auch ‘normale’

Mitarbeiter

können Tantiemen bekommen, allerdings nennt sich dies dann Abschluss- oder Jahresabschlussvergütung. Diese

Vergütung

wird, wie im Namen enthalten, am Ende eines Jahres gezahlt und berücksichtigt nur die positiven Zahlen. Verluste werden hierbei nicht berücksichtigt. Dies kommt aber sehr wohl bei den Tantiemen in Betracht.

Es kann passieren, dass

Mitarbeiter

eines Unternehmens am Jahresende eine Belohnung für geleistete

Arbeit

bekommen, die leitenden Angestellten aber nicht. Das kann der Fall sein, wenn vereinbarte Umsatzziele nicht erreicht wurden.

Tantiemen gibt es auch für Autoren oder Komponisten, diese werden durch das Urheberrecht geregelt. Hier kann die Höhe der Auszahlung z.B. vom Erreichen einer bestimmten Auflagenzahl der Bücher abhängen. Die Ausschüttungen der GEMA entscheiden über die Höhe der Tantiemenzahlungen an Musiker oder Komponisten.


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