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Tariflohn

Der

Tariflohn

wird durch den zwischen Arbeitgeber und

Gewerkschaft

ausgehandelten

Tarifvertrag

festgelegt. Der im

Tarifvertrag

festgeschriebene

Tariflohn

ist somit das Mindestgehalt, das der

Arbeitnehmer

, angepasst an seine berufliche Qualifikation, erwarten darf. Ein

Tarifvertrag

gibt dem

Arbeitnehmer

damit ein effektives Instrument gegen Unterbezahlung in die Hand und schützt somit sein wichtigstes Interesse im Verhältnis zu seinem Arbeitgeber. Aber auch für den Arbeitgeber bietet ein

Tarifvertrag

Vorteile: Dadurch, dass der

Tariflohn

für alle Gewerkschaftsmitglieder verbindlich ausgehandelt wurde, werden größere Lohnunterschiede innerhalb derselben Branche vermieden und somit der soziale Friede stabilisiert.

Der Inhalt eines Tarifvertrags ist in der Regel nur für direkt Beteiligte einsehbar, weshalb über die Höhe des Tariflohns oft nur spekuliert werden kann. In vielen Branchen, z.B. in der metallverarbeitenden Industrie, empfiehlt sich daher die Mitgliedschaft in der

Gewerkschaft

, auch weil diese im Streikfall die

Lohnfortzahlung

garantiert. Da in zahlreichen Arbeitsverträgen aber ohnehin auf den

Tarifvertrag

Bezug genommen wird, ist die Mitgliedschaft in der

Gewerkschaft

nicht zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Tariflohns.

Von vielen Seiten wird die Einführung eines universellen Mindestlohns durch die Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen

Tarifvertrag

gefordert. Dabei fällt immer wieder der Begriff ‘

Lohndumping

’, der

Löhne

umreißt, die unter dem gültigen

Tariflohn

liegen. Höchstrichterlich wurde Lohnwucher für solche Fälle definiert, bei denen sich die Höhe der Entlohnung um mehr als ein Drittel unter dem ortsüblichen

Tariflohn

bewegt.


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