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Tarifregister
Das
Die Aufhebung eines Tarifvertrags wird als Information ebenfalls in das
Das
Die Parteien, die die jeweiligen Tarifverträge abgeschlossen haben, können ebenfalls ein
Tarifregister
ist ein Verzeichnis, in dem viele Informationen über Tarifverträge enthalten sind. So wird in diesem Register gespeichert, wenn ein neuerTarifvertrag
abgeschlossen wird. Dabei werden die Art des Tarifvertrags sowie das Datum des Abschlusses eingetragen. Ebenso ist möglich, dass sich Tarifverträge ändern oder Zusatzvereinbarungen zu den Tarifverträgen abgeschlossen werden. Außerdem wird der Zeitpunkt registriert, an welchem Tag der geänderteTarifvertrag
in Kraft tritt.Die Aufhebung eines Tarifvertrags wird als Information ebenfalls in das
Tarifregister
eingetragen. Tarifverträge laufen über einen bestimmten Zeitraum. Im Register ist eingetragen worden, wann die Tarifverträge verbindlich werden und wann sie diese Wirkung wieder verlieren. Hierbei beziehen sich die Tarifverträge auf das gesamte Bundesgebiet.Das
Tarifregister
wird beim Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit
geführt. Geregelt wird die Führung dieses Registers in § 6 des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Jedoch werden durch die zuständigen Arbeitsministerien der einzelnen Länder ebenfalls eigeneTarifregister
betrieben. Dabei werden hier die für den Bereich des jeweiligen Landes geltenden Tarifverträge eingetragen.Die Parteien, die die jeweiligen Tarifverträge abgeschlossen haben, können ebenfalls ein
Tarifregister
vorweisen. Eine chronologische Erfassung der Tarifverträge, die durch die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes abgeschlossen wurden, ist auch im WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung zu erfahren. Eine Eintragung in den jeweils zuständigen Registern hat keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit eines Tarifvertrags. Es ist jeder Person möglich, Einsicht in dieTarifregister
zu nehmen. Der Wunsch auf Einsicht sollte auf jeden Fall telefonisch angemeldet werden.zurück