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Tarifregister

Das

Tarifregister

ist ein Verzeichnis, in dem viele Informationen über Tarifverträge enthalten sind. So wird in diesem Register gespeichert, wenn ein neuer

Tarifvertrag

abgeschlossen wird. Dabei werden die Art des Tarifvertrags sowie das Datum des Abschlusses eingetragen. Ebenso ist möglich, dass sich Tarifverträge ändern oder Zusatzvereinbarungen zu den Tarifverträgen abgeschlossen werden. Außerdem wird der Zeitpunkt registriert, an welchem Tag der geänderte

Tarifvertrag

in Kraft tritt.

Die Aufhebung eines Tarifvertrags wird als Information ebenfalls in das

Tarifregister

eingetragen. Tarifverträge laufen über einen bestimmten Zeitraum. Im Register ist eingetragen worden, wann die Tarifverträge verbindlich werden und wann sie diese Wirkung wieder verlieren. Hierbei beziehen sich die Tarifverträge auf das gesamte Bundesgebiet.

Das

Tarifregister

wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit

geführt. Geregelt wird die Führung dieses Registers in § 6 des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Jedoch werden durch die zuständigen Arbeitsministerien der einzelnen Länder ebenfalls eigene

Tarifregister

betrieben. Dabei werden hier die für den Bereich des jeweiligen Landes geltenden Tarifverträge eingetragen.

Die Parteien, die die jeweiligen Tarifverträge abgeschlossen haben, können ebenfalls ein

Tarifregister

vorweisen. Eine chronologische Erfassung der Tarifverträge, die durch die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes abgeschlossen wurden, ist auch im WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung zu erfahren. Eine Eintragung in den jeweils zuständigen Registern hat keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit eines Tarifvertrags. Es ist jeder Person möglich, Einsicht in die

Tarifregister

zu nehmen. Der Wunsch auf Einsicht sollte auf jeden Fall telefonisch angemeldet werden.


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