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Tarifvertrag
Der
Der
Es gibt generell drei Kriterien, wonach Tarifverträge unterschieden werden. Es wird unterschieden nach:
Tarifvertrag
wird zwischen den Tarifpartnern bzw. Tarifvertragsparteien geschlossen. Die Tarifvertragsparteien bestehen aus derGewerkschaft
(Arbeitnehmerseite) und den Arbeitgeberverbänden (Arbeitgeberseite). Dieser Vertrag wird daher auch als Kollektivvertrag bezeichnet.Der
Tarifvertrag
enthält nach deutschem Recht Bestandteile wie die Festlegung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnissen für eine bestimmte Berufsgruppe eines Wirtschaftszweiges. Er regelt daher die Pflichten und Rechte der Tarifpartner und klärt betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Die Verhandlungen über die Bestandteile der Tarifverträge werden in Deutschland ohne staatliche Einmischung gemacht und gelten daher als freie bzw. autonome Verhandlungen = Tarifautonomie.Es gibt generell drei Kriterien, wonach Tarifverträge unterschieden werden. Es wird unterschieden nach:
1. dem Geltungsbereich (z. B. Landes- oder Bundestarif)
2. den Tarifparteien (z. B. Firmen- oder Haustarife)
3. den Bestandteilen bzw. Inhalt:
- Entgelttarife (Lohnsätze,
- Manteltarife (Arbeitsbedingungen, ...)
- Arbeitszeittarife (Regelung der wöchentlichen und täglichen
- Tarifverträge über zusätzliche Leistungen (VWL, Urlaubs- und
- Tarifverträge über
Ein abgeschlossener
Der
2. den Tarifparteien (z. B. Firmen- oder Haustarife)
3. den Bestandteilen bzw. Inhalt:
- Entgelttarife (Lohnsätze,
Gehalt
, ...)- Manteltarife (Arbeitsbedingungen, ...)
- Arbeitszeittarife (Regelung der wöchentlichen und täglichen
Arbeitszeit
,Urlaubsanspruch
, ...)- Tarifverträge über zusätzliche Leistungen (VWL, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld
, ...)- Tarifverträge über
Weiterbildungsmaßnahmen
Ein abgeschlossener
Tarifvertrag
verpflichtet beide Tarifvertragsparteien dazu, ihren Pflichten und Rechten gerecht zu werden. Die Vertragsbedingungen sind von beiden Seiten einzuhalten und zu verwirklichen. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen beide Vertragsparteien keine schädigenden Maßnahmen wie einenStreik
(Arbeitnehmer
) oder eine Aussperrung (Arbeitgeber) machen. Eine Kampfmaßnahme ist rechtlich erst nach Beendigung oder Ablauf des Tarifvertrags möglich. Die Vertragsparteien haben daher eine sogenannte Friedenspflicht einzuhalten. Einzige Ausnahme ist ein sogenannterWarnstreik
.Der
Tarifvertrag
endet beiKündigung
, Neuabschluss oder nach der festgelegten zeitlichen Dauer des Tarifvertrages. Um einen Einblick in die aktuell geltenden Tarifverträge zu haben, bedarf es der Einsicht in dasTarifregister
. DasTarifregister
wird beim Bundesministerium fürArbeit
und Soziales geführt und ist öffentlich zugänglich.zurück