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Teilzeit

Auch wenn auf der einen Seite der zunehmende Niedriglohnsektor dafür sorgt, dass immer mehr Menschen von ihrer

Arbeit

kaum noch leben können, so nehmen auf der anderen Seite

Teilzeit

-Beschäftigungsverhältnisse zu. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (

Teilzeit

- und Befristungsgesetz – TzBfG) verlangt, dass jeder

Arbeitnehmer

zumindest während eines Jahres seine

Arbeit

in

Teilzeit

verrichten darf. Nach den Gründen hat der Arbeitgeber nicht zu fragen.

Oft ist die Geburt eines Kindes der Auslöser für den Wunsch nach Teilzeitarbeit. Andere

Arbeitnehmer

möchten aus gesundheitlichen Gründen nicht ganztags arbeiten oder ihre Vermögensverhältnisse lassen eine Tätigkeit mit geringerer Stundenzahl zu. Auch Menschen, die in künstlerischen Berufen arbeiten, wie z.B. Autoren oder Musiker, nehmen oft zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Teilzeitbeschäftigung an. Teilzeitbeschäftigte müssen in der Regel kaum mit einem stark reduzierten

Nettoeinkommen

rechnen.

Die in Deutschland übliche Steuerprogression hat in diesen Fällen sogar einen Vorteil: Wer seine Arbeitszeit z.B. um 20% reduziert, kann mit weniger als 20% Abzügen von seinem

Nettogehalt

rechnen. Eine genaue Berechnung unter Berücksichtigung der individuellen Steuersituation kann jedermann über einen

Teilzeit

-Rechner vornehmen, der im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Die Nachteile liegen eher in der späteren Festlegung der Alters- oder einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder in der Berechnung des Arbeitslosengeldes, falls der

Arbeitnehmer

seinen Arbeitsplatz aus anderen Gründen verlieren sollte. Einbußen muss ein

Arbeitnehmer

, der langfristig in

Teilzeit

arbeitet, auch beim Erklimmen der Karriereleiter in Kauf nehmen. Die meisten Unternehmen trauen hierzulande Teilzeitbeschäftigten leider nur selten eine Führungsrolle zu. Das Aufteilen einer Führungsposition auf zwei Beschäftigte mit reduzierter Arbeitszeit ist äußerst unüblich.


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