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Urlaubsanspruch

Jeder

Arbeitnehmer

hat in Deutschland den gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten

Jahresurlaub

. In den meisten Betrieben liegt dieser

Urlaubsanspruch

bei fünf bis sechs Wochen im Jahr. Der gesetzliche

Urlaubsanspruch

pro Kalenderjahr beträgt 20 Tage bei einer fünftägigen und 24 Tage bei einer sechstägigen Arbeitswoche. Zudem kann jeder Arbeitgeber im

Arbeitsvertrag

einen individuellen

Urlaubsanspruch

festlegen, der aber mindestens 20 bzw. 24 Tage beinhalten muss.

Allerdings muss der

Arbeitnehmer

mindestens sechs Monate eines Jahres im jeweiligen Betrieb tätig gewesen sein, um einen

Urlaubsanspruch

geltend machen zu können. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, hat er auch keinen

Urlaubsanspruch

. Hierbei hängt der

Urlaubsanspruch

allerdings immer von dem Eintrittsdatum des Arbeitnehmers ab beziehungsweise von der jeweiligen Jahreszeit. Beginnt der

Arbeitnehmer

das

Arbeitsverhältnis

beispielsweise im September, so reicht der Rest des Jahres nicht mehr dazu aus, um die sechsmonatige Frist zu erfüllen. In solch einem Fall gilt der Paragraph 5 des Bundesurlaubsgesetzes. Dieser sieht für den

Arbeitnehmer

einen Teilurlaub vor, der individuell vom Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

gestaltet werden kann. Von dieser Möglichkeit wissen jedoch nur die Wenigsten.

Wichtig ist auch die Berechnung des Urlaubsanspruchs. Im Großen und Ganzen ist der

Urlaubsanspruch

leicht zu berechnen und beträgt bei einer Vollzeitstelle mit einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen

Urlaubsanspruch

von 20 Tagen. Anders ist es dabei bei Teilzeitkräften. Arbeitet eine Teilzeitkraft beispielsweise nur drei Tage die Woche, hat diese Teilzeitkraft nur einen gesetzlichen

Urlaubsanspruch

von 12 Tagen.

Es gibt natürlich auch immer bestimmte Sonderregelungen wie zum Beispiel den

Sonderurlaub

bei einem Todesfall, einer Hochzeit oder einer Geburt. Dieser

Sonderurlaub

wird allerdings nicht im Urlaubsgesetz, sondern im Bundesgesetzbuch (BGB) geregelt und wird auch nicht vom normalen Urlaub abgezogen.


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