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Vergütung

Die

Vergütung

, auch

Arbeitsentgelt

,

Lohn

oder

Gehalt

genannt, erhalten Angestellte oder Selbstständige als Gegenleistung für ihre Dienstleistung. Im Handelsrecht sagt man auch

Provision

, im Kunstgewerbe

Tantieme

, im Dienstvertragsrecht nennt man es

Honorar

und beim Militär Sold. Der Arbeitgeber schuldet dem

Arbeitnehmer

eine

Vergütung

, da zwischen den beiden ein

Arbeitsvertrag

besteht. Die Höhe der

Vergütung

bestimmt der Arbeitgeber.

Qualifikationen und Berufserfahrung spielen bei der Höhe der

Vergütung

eine wichtige Rolle, allerdings bestehen auch regulierende Bestimmungen. Eine Vergütungsabrede ist sittenwidrig, wenn die

Vergütung

ein Drittel unterhalb des üblichen Entgelts liegt. Die Abrede ist damit nichtig und die übliche

Vergütung

muss gezahlt werden. Eine ‘Taxe’ bestimmt die Vergütungshöhe, falls diese im Vertrag nicht angegeben wurde. Bei einem

Tarifvertrag

darf das Mindestentgelt nicht unterschritten werden. Die Höhe dieses Entgelts wird im

Tarifregister

dokumentiert. Die

Tarifregister

werden von allen Bundesländern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit

geführt.

Eine Bestimmung des Entgelts darf heutzutage nicht mehr geschlechtsspezifisch sein, da dies ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre. Eine Ausnahme gibt es hier tatsächlich noch bei typischen Männerberufen, wie zum Beispiel im produzierenden Gewerbe. Hier verdienen Frauen bis zu 30 Prozent weniger. Von dem

Bruttogehalt

der

Vergütung

werden noch diverse

Abgaben

, wie zum Beispiel

Kirchensteuer

und

Lohnsteuer

sowie die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.


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