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Versicherungsfrei
Jeder
Falls der
Spezielle Regeln gelten für Studenten. Eine Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit bleibt unabhängig von Dauer und
Arbeitnehmer
in Deutschland ist verpflichtet,Sozialabgaben
zu zahlen, wenn manchmal auch nur in geringem Ausmaß. Es gibt jedoch einige Jobs, die für denArbeitnehmer
fast sozialversicherungsfrei ist. Bei dem sogenanntenMinijob
(Verdienst
bis zu 538 Euro monatlich) zahlt der Arbeitgeber eine kleine Pauschale an Sozialversicherungsabgaben, derArbeitnehmer
nur einen kleinen prozentualen Anteil an Rentenversicherungsbeiträgen. Werden zweiMinijobs
parallel zueinander ausgeführt, wird derLohn
addiert und man wird damit wieder sozialversicherungspflichtig. Sollte derVerdienst
schwanken, wird das Jahreseinkommen durch zwölf geteilt und so der monatliche Durchschnittslohn ermittelt.Falls der
Lohn
zwischen 538,01 und 2.000 Euro liegt, befindet sich derArbeitnehmer
in dem sogenannten Übergangsbereich (früher:Gleitzone
). In diesem Fall sind auchSozialabgaben
zu zahlen, jedoch nicht in voller Höhe sondern parallel ansteigend zumGehalt
.Versicherungsfrei
bleiben allerdings kurzfristige Beschäftigungen, bei denen derArbeitnehmer
zusammenhängend maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, beschäftigt ist. Bleibt man unter dieser zeitlichen Obergrenze, ist es unerheblich, wieviel in diesem Zeitraum verdient wird. DerVerdienst
ist dann lohnsteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.Spezielle Regeln gelten für Studenten. Eine Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit bleibt unabhängig von Dauer und
Verdienst
in jedem Fall versicherungsfrei. Jobbt man auch während der Vorlesungszeit regelmäßig, gelten oben genannte Bestimmungen und Obergrenzen. Möchte man also einenNebenjob
ausführen, sollte man sich genauestens über die Sozialversicherungspflicht informieren, um das für sich individuell günstigste Modell zu wählen.zurück