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Versicherungspflichtgrenze
Die
Seither hat man die
Wer durch Erhöhung der
Wer mit seinem
Versicherungspflichtgrenze
ist die Einkommensgrenze, bis zu derArbeitnehmer
in der gesetzlichenKrankenversicherung
versicherungspflichtig sind. Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die offizielle Bezeichnung hierfür. Übersteigt dasEinkommen
diese Grenze, besteht Versicherungsfreiheit. Man hat die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern oder in eine privateKrankenversicherung
zu wechseln. Während früher diese Möglichkeit nur Angestellten offen stand, gilt dies heute für alleArbeitnehmer
. Bis zum Jahre 2002 warenVersicherungspflichtgrenze
undBeitragsbemessungsgrenze
identisch.Seither hat man die
Versicherungspflichtgrenze
einseitig erhöht, um die Abwanderung in die privateKrankenversicherung
zu stoppen. DieVersicherungspflichtgrenze
beträgt 69.300 Euro für das Jahr 2024. DieVersicherungspflichtgrenze
wird jedes Jahr durch die Rechtsverordnung neu festgesetzt und richtet sich nach der durchschnittlichen Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen.Wer durch Erhöhung der
Versicherungspflichtgrenze
wieder versicherungspflichtig wird, muss zurück in die gesetzlicheKrankenversicherung
. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherungsfreiheit zu stellen, allerdings muss man nachweisen, dass das Risiko von Erkrankungen anderweitig abgesichert ist. Im Gegensatz zu früher besteht diese Versicherungsfreiheit dann nicht mehr ein Leben lang, sondern ist an die aktuelle Beschäftigung gebunden. Verliert man seinenJob
oder wechselt die Arbeitsstelle, muss ein neuer Antrag gestellt oder in die gesetzlicheKrankenversicherung
gewechselt werden.Wer mit seinem
Einkommen
dieVersicherungspflichtgrenze
übersteigt, ist allerdings nicht sofort versicherungsfrei. Früher bestand die Versicherungsfreiheit erst, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Grenze überschritten wurde. Heute ist es ausreichend, wenn es im Voraus abzusehen ist, dass die Grenze durchgehend in den nächsten zwölf Monaten überschritten wird. Ist dies der Fall, informiert die Krankenkasse über das Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht und der Wahl zwischen einer privaten oder einer freiwilligen gesetzlichenKrankenversicherung
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