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Versicherungspflichtgrenze

Die

Versicherungspflichtgrenze

ist die Einkommensgrenze, bis zu der

Arbeitnehmer

in der gesetzlichen

Krankenversicherung

versicherungspflichtig sind. Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die offizielle Bezeichnung hierfür. Übersteigt das

Einkommen

diese Grenze, besteht Versicherungsfreiheit. Man hat die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern oder in eine private

Krankenversicherung

zu wechseln. Während früher diese Möglichkeit nur Angestellten offen stand, gilt dies heute für alle

Arbeitnehmer

. Bis zum Jahre 2002 waren

Versicherungspflichtgrenze

und

Beitragsbemessungsgrenze

identisch.

Seither hat man die

Versicherungspflichtgrenze

einseitig erhöht, um die Abwanderung in die private

Krankenversicherung

zu stoppen. Die

Versicherungspflichtgrenze

beträgt 69.300 Euro für das Jahr 2024. Die

Versicherungspflichtgrenze

wird jedes Jahr durch die Rechtsverordnung neu festgesetzt und richtet sich nach der durchschnittlichen Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen.

Wer durch Erhöhung der

Versicherungspflichtgrenze

wieder versicherungspflichtig wird, muss zurück in die gesetzliche

Krankenversicherung

. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherungsfreiheit zu stellen, allerdings muss man nachweisen, dass das Risiko von Erkrankungen anderweitig abgesichert ist. Im Gegensatz zu früher besteht diese Versicherungsfreiheit dann nicht mehr ein Leben lang, sondern ist an die aktuelle Beschäftigung gebunden. Verliert man seinen

Job

oder wechselt die Arbeitsstelle, muss ein neuer Antrag gestellt oder in die gesetzliche

Krankenversicherung

gewechselt werden.

Wer mit seinem

Einkommen

die

Versicherungspflichtgrenze

übersteigt, ist allerdings nicht sofort versicherungsfrei. Früher bestand die Versicherungsfreiheit erst, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Grenze überschritten wurde. Heute ist es ausreichend, wenn es im Voraus abzusehen ist, dass die Grenze durchgehend in den nächsten zwölf Monaten überschritten wird. Ist dies der Fall, informiert die Krankenkasse über das Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht und der Wahl zwischen einer privaten oder einer freiwilligen gesetzlichen

Krankenversicherung

.


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