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Versorgungslücke

Da aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft die Renten in Zukunft nicht mehr entsprechend den Lebenshaltungskosten steigen werden, wird die gesetzliche Altersversorgung bei vielen Arbeitnehmern den Bedarf nicht mehr decken. Die Differenz der Rentenzahlung zum persönlichen Monatsbedarf wird

Versorgungslücke

genannt. Die

Arbeitnehmer

haben verschiedene Möglichkeiten, diese

Versorgungslücke

zu überwinden.

Häufig ist von einem Dreisäulen-Modell die Rede: Die staatliche Altersversorgung wird dabei ergänzt durch eine betriebliche

Altersvorsorge

und eine private

Rentenversicherung

. Ein

Arbeitnehmer

muss dann während seiner beruflich aktiven Zeit wenn möglich in drei Kassen einzahlen. Die Höhe dieser Beiträge hängt davon ab, wie groß seine

Versorgungslücke

ist, d.h., welchen persönlichen finanziellen Bedarf er während seines Ruhestands haben wird und von der Anzahl der Jahre, während der er noch beruflich aktiv ist und Beiträge für das Dreisäulen-Modell leisten kann.

Ein anderer Weg, die im Alter drohende

Versorgungslücke

zu schließen, besteht darin, die finanziellen Ansprüche zu senken. Viele

Arbeitnehmer

greifen vor diesem Hintergrund auf die Strategie zurück, eine eigene Immobilie zu erwerben. Dadurch würden später die Kosten für Mietzahlungen entfallen, soweit die Immobilie schuldenfrei ist. Dieser Weg birgt jedoch auch Risiken. Eine Eigentumswohnung oder gar das eigene Haus können gerade auf lange Sicht große Nebenkosten nach sich ziehen. Reparaturen gehen immer auf Kosten des Eigentümers und wie Wohneigentum in Zukunft steuerlich behandelt wird, kann niemand voraussagen. Eine optimale Strategie zum Schließen der

Versorgungslücke

, die für alle

Arbeitnehmer

wirksam wäre, gibt es leider nicht. Jeder muss sich jedoch bewusst sein, dass er selbst auf möglichst vielen Ebenen an seiner zukünftigen finanziellen Absicherung arbeiten sollte.


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