Nettolohn.de Lexikon
Wechsel der Steuerklasse
Der
Der rechtzeitige
Der Antrag auf einen
Wechsel der Steuerklasse
ist inzwischen mehrfach im Jahr möglich, wenn Änderungen vorliegen. Ändert sich der Familienstand des Steuerpflichtigen, etwa durch Heirat, eingetragener Lebenspartnerschaft oder Scheidung, ist die Änderung der Steuerklasse Pflicht. DerArbeitnehmer
kann somit unmittelbar Geld sparen. Verdienen beide Ehepartner etwa gleich viel, so werden sie in der Regel in die Steuerklasse 4 eingestuft. Sind die Unterschiede bei ihren Gehältern jedoch sehr groß und verdient einer der beiden deutlich mehr als der andere, wählt er meistens die Einstufung in die Steuerklasse 3. Damit erhöht sich seinNettolohn
. Im Gegenzug allerdings wird derVerdienst
seines Ehepartners in die ungünstige Steuerklasse 5 eingestuft.Der rechtzeitige
Wechsel der Steuerklasse
empfiehlt sich beispielsweise bei drohender Arbeitslosigkeit oder auch im Falle einer Schwangerschaft. Da sich Lohnersatzleistungen immer nach demNettogehalt
richten, erhöhen sich sowohl das Arbeitslosengeld als auch dasMutterschaftsgeld
in einer günstigen Steuerklasse. Im Falle einer Scheidung muss Folgendes beachtet werden: Solange man noch nicht geschieden ist, kann man sich bei derSteuer
gemeinsam veranlagen lassen. Im Trennungsjahr gelten Ausnahmen. Wenn man nachweisen kann, dass man einen Teil der Zeit noch zusammengelebt hat, akzeptiert dasFinanzamt
in der Regel eine Zusammenveranlagung. Nach der Scheidung werden beide Partner in die Steuerklasse 1 eingestuft. Hat ein Partner das alleinige Sorgerecht für ein Kind, kann er sich in die Steuerklasse 2 einstufen lassen. Auch für Singles gilt die Steuerklasse 1, lebt man dauerhaft mit seinem minderjährigen Kind in einem Haushalt, wird man in die Steuerklasse 2 eingestuft.Der Antrag auf einen
Wechsel der Steuerklasse
muss schriftlich erfolgen, das Formular kann man sich auf der Seite seines zuständigen Finanzamtes herunterladen und ausfüllen. Auf der elektronischenLohnsteuerkarte
werden die Daten aktualisiert, allerdings kommen die Änderungen erst im Folgemonat zum Tragen.zurück