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Weiterbildungskosten
Dass das gesamte Leben aus Lernen besteht, sagen Eltern immer wieder gerne ihren Kindern. Allerdings trifft das auch auf Erwachsene zu, die im Erwerbsleben stehen und einer geregelten Beschäftigung nachgehen. Denn auch hier ist es nach der Beendigung der
Typische
Anders verhält es sich, wenn der
Ausbildung
mit dem Lernen nicht vorbei. Im Gegenteil: Viele Arbeitgeber erwarten eher, dass sich ihre Angestellten immer wieder durch Fort- und Weiterbildungen auf den neuesten Wissensstand bringen. Dafür bieten die Unternehmen interne und externe Fortbildungsveranstaltungen an, zu denen sie ihre Angestellten schicken. Bei den internen Schulungen entstehen demArbeitnehmer
in der Regel keine Kosten, da der Schulungsreferent meist vom Unternehmen direkt eingeladen und bezahlt wird. Muss derArbeitnehmer
jedoch zu einer externen Weiterbildung, entstehen ihm oftmalsWeiterbildungskosten
, die ihm zu erstatten sind.Typische
Weiterbildungskosten
sind bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit von zu Hause Verpflegungskosten und bei mehrtägigen Veranstaltungen auch die Übernachtungskosten sowie die Kosten der An- und Abreise. Die meisten Arbeitgeber werden ihren Angestellten dieWeiterbildungskosten
in vollem Umfang erstatten. Dazu reicht dieser seinem Arbeitgeber nach Abschluss der Fortbildung eine Aufstellung der ihm entstandenen Kosten ein. Die Erstattung derWeiterbildungskosten
sind steuerfrei.Anders verhält es sich, wenn der
Arbeitnehmer
dieWeiterbildungskosten
nicht erstattet bekommt. Dann handelt es sich bei diesen Ausgaben um Einnahmen aus unselbstständigerArbeit
, die in derSteuererklärung
alsWerbungskosten
abgesetzt werden können. Für die steuerliche Anerkennung derWeiterbildungskosten
muss jedoch eine detaillierte Aufstellung der im Zusammenhang mit der Fortbildung entstandenen Kosten angefertigt sowie dargelegt werden, dass die Weiterbildung im Interesse des Arbeitgebers notwendig war.zurück