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Werbungskosten

Werbungskosten

bezeichnen Ausgaben und Aufwendungen, die unmittelbar der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Vereinfacht sind also alle Kosten

Werbungskosten

, die unmittelbar im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen zusammenhängen. Dabei ist der Faktor des unmittelbaren Zusammenhangs entscheidend. So kennt die Praxis zahlreiche Aufwendungen, die zwar grundsätzlich im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, jedoch wegen eines Hineinspielens in die Privatsphäre nicht als

Werbungskosten

gelten. Das gilt etwa für Verpflegungskosten am Arbeitsplatz. Zwar stehen diese im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die Nahrungsaufnahme ist aber der privaten Lebenssphäre zuzuordnen und kann somit nicht als

Werbungskosten

geltend gemacht werden.

Werbungskosten

sind viel mehr etwa Kosten der doppelten Haushaltsführung, Kosten für spezielle Berufs- und Schutzkleidung oder Kosten für Arbeitsmittel wie zum Beispiel Bürobedarf. Diese Kosten müssen aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzip bei der Besteuerung berücksichtigt werden. Somit sind

Werbungskosten

bei der Ermittlung der endgültigen Steuerschuld von der Bemessungsgrundlage der

Steuer

abziehbar.

Diese Systematik lässt sich dabei einfach am Beispiel der

Einkommensteuer

verdeutlichen. Die Bemessungsgrundlage der

Einkommensteuer

ist das zu versteuernde

Einkommen

. Hiervon wird zunächst der

Grundfreibetrag

(10.908 Euro) abgezogen. Verdient der

Arbeitnehmer

also 12.000 Euro, beträgt die Bemessungsgrundlage der

Steuer

abzüglich des Grundfreibetrages nunmehr 1.092 Euro. Auf diesen Betrag wird dann der Steuertarif angewendet, um die letztliche Steuerbelastung zu bestimmen. Hat der Steuerpflichtige aber nun abzugsfähige

Werbungskosten

, kann er den Betrag dieser Aufwendungen von der eben errechneten Bemessungsgrundlage abziehen, was im Ergebnis auch die Steuerschuld reduziert. Es ist also im Interesse des Steuerpflichtigen, möglichst alle vorhandenen abzugsfähigen

Werbungskosten

geltend zu machen. Denn so kann er seine Steuerschuld erheblich verkürzen.


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