Nettolohn.de Lexikon

Witwenrente

Eine

Witwenrente

bekommt die Frau, wenn der Ehemann stirbt. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, etwa wenn der Partner bei einem Unfall ums Leben kommt. Der Anspruch besteht auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei der

Witwenrente

kommen entweder die alte oder die neue Rechtslage zur Anwendung. Die neue Rechtslage wird wirksam, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 eingegangen wurde. Erfolgte die Heirat früher, ist der Partner jedoch vor dem 1. Januar 1962 geboren, kommt ebenfalls die neue Rechtslage zur Anwendung.

Grundsätzlich gibt es die kleine und die große

Witwenrente

. Die kleine

Witwenrente

wird nur 24 Monate gezahlt und beträgt 25 Prozent der

Rente

des Mannes. Diese bekommt die Frau, wenn sie jünger als 47 Jahre ist, keiner

Arbeit

nachgeht und auch kein Kind erzieht. Nach der alten Rechtslage bekommen Antragsteller die

Rente

unbegrenzt.

Die große

Witwenrente

beträgt 55 Prozent der

Rente

des Partners. Diese bekommt, wer älter als 47 Jahre ist oder eine Erwerbsminderung nachweisen kann oder ein Kind, das jünger als 18 Jahre ist, erzieht. Ist das Kind behindert, dann spielt das Alter keine Rolle. Nach der alten Rechtslage sind es 60 Prozent.

In den ersten drei Monaten wird die

Witwenrente

in voller Höhe ausbezahlt. Danach bekommt die Antragstellerin entweder die kleine oder die große

Rente

. Die große

Rentenversicherung

wird zwar zeitlich unbegrenzt gezahlt, der Bezug endet jedoch, wenn die Frau wieder heiratet.

Eine

Witwenrente

wird nur ausbezahlt, wenn die übliche Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Abgesehen von den ersten drei Monaten wird eigenes

Einkommen

auf die

Witwenrente

angerechnet. Der

Freibetrag

liegt beim 26,4fachen des aktuellen Rentenwerts. Das sind aktuell 992,64 Euro. Übersteigt das

Einkommen

diesen Wert, werden 40 Prozent angerechnet. Wie bei der normalen

Rente

erfolgt auch hier der Bezug erst nach einem Antrag.


zurück