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Witwenrente
Eine
Grundsätzlich gibt es die kleine und die große
Die große
In den ersten drei Monaten wird die
Eine
Witwenrente
bekommt die Frau, wenn der Ehemann stirbt. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, etwa wenn der Partner bei einem Unfall ums Leben kommt. Der Anspruch besteht auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei derWitwenrente
kommen entweder die alte oder die neue Rechtslage zur Anwendung. Die neue Rechtslage wird wirksam, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 eingegangen wurde. Erfolgte die Heirat früher, ist der Partner jedoch vor dem 1. Januar 1962 geboren, kommt ebenfalls die neue Rechtslage zur Anwendung.Grundsätzlich gibt es die kleine und die große
Witwenrente
. Die kleineWitwenrente
wird nur 24 Monate gezahlt und beträgt 25 Prozent derRente
des Mannes. Diese bekommt die Frau, wenn sie jünger als 47 Jahre ist, keinerArbeit
nachgeht und auch kein Kind erzieht. Nach der alten Rechtslage bekommen Antragsteller dieRente
unbegrenzt.Die große
Witwenrente
beträgt 55 Prozent derRente
des Partners. Diese bekommt, wer älter als 47 Jahre ist oder eine Erwerbsminderung nachweisen kann oder ein Kind, das jünger als 18 Jahre ist, erzieht. Ist das Kind behindert, dann spielt das Alter keine Rolle. Nach der alten Rechtslage sind es 60 Prozent.In den ersten drei Monaten wird die
Witwenrente
in voller Höhe ausbezahlt. Danach bekommt die Antragstellerin entweder die kleine oder die großeRente
. Die großeRentenversicherung
wird zwar zeitlich unbegrenzt gezahlt, der Bezug endet jedoch, wenn die Frau wieder heiratet.Eine
Witwenrente
wird nur ausbezahlt, wenn die übliche Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Abgesehen von den ersten drei Monaten wird eigenesEinkommen
auf dieWitwenrente
angerechnet. DerFreibetrag
liegt beim 26,4fachen des aktuellen Rentenwerts. Das sind aktuell 992,64 Euro. Übersteigt dasEinkommen
diesen Wert, werden 40 Prozent angerechnet. Wie bei der normalenRente
erfolgt auch hier der Bezug erst nach einem Antrag.zurück