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Wohngeld

Schon seit April 1965 gibt es in Deutschland das

Wohngeld

, das Mietern oder Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen auf Antrag gewährt wird, wenn ihr

Einkommen

zu schwach ist, um die Wohnkosten selbst tragen zu können. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die Wohnkosten angemessen sein müssen. Die Kosten für das

Wohngeld

tragen der Bund und die Länder. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig davon, wie viel

Einkommen

einer Familie zur Verfügung steht, von der Höhe der monatlichen Mietbelastung und von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Es gibt beim

Wohngeld

keine Pauschale, die Berechnung erfolgt immer individuell.

Bekommt eine Familie mit zwei Kindern

Wohngeld

und dann noch ein drittes Kind, erhöht sich der Wohngeldanspruch. Gleiches gilt, wenn sich zum Beispiel die Einkommenssituation durch

Arbeitslosigkeit

ändert. Auch in solchen Fällen wird dann das

Wohngeld

erhöht. Wenn hingegen ein Mitglied der Familie auszieht oder das

Einkommen

steigt, wird das

Wohngeld

gesenkt oder ganz gestrichen.

So kann es durchaus sein, dass durch den

Verdienst

der Ehefrau/Mutter, die zusätzlich stundenweise arbeiten geht, das Familieneinkommen die Grenze zum Wohngeldanspruch übersteigt und das

Wohngeld

ganz oder zum Teil gestrichen wird. Die Familie hat dann letztlich nicht wirklich mehr Geld, obwohl die Frau mitarbeitet. Das führt leider bei einigen Leuten zu der Überlegung, ob es sich wirklich lohnt zu arbeiten, wenn am Ende nichts übrig bleibt. Allerdings macht es viele auch stolz, wenn sie nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen sind und sie ihre Lebenshaltungskosten aus eigenem

Einkommen

bestreiten können.


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