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Zielvereinbarung

Eine

Zielvereinbarung

zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern findet meist zu Beginn eines Jahres statt. Es gibt quantitative und qualitative Ziele. Bei den quantitativen Zielen handelt es sich um messbare Größen wie bestimmte Umsätze, eine Anzahl an Aufträgen oder Deckungsbeiträge. Die Erfüllung der Ziele wird in Zwischenberichten und am Ende des Geschäftsjahres dokumentiert.

Bei qualitativen Zielen sind es bestimmte Vorgaben der beruflichen Weiterentwicklung. Vielleicht muss der

Arbeitnehmer

seine Kommunikationsfähigkeit verbessern oder sich besser ins Team einbringen. Die Zielerfüllung lässt sich nicht anhand von wirtschaftlichen Zahlen ermitteln.

Fast immer bekommt der

Arbeitnehmer

bei der Erfüllung der Ziele eine Prämie ausbezahlt. Über die Erfüllung bzw. Die Nichterfüllung entscheidet in den meisten Fällen der direkte Vorgesetzte. Dabei muss er sich an objektive Kriterien halten. Ist der

Arbeitnehmer

der Meinung, dass das nicht geschehen ist, kann er sogar vor dem Arbeitsgericht klagen und eine bessere Beurteilung fordern.

Eine Prämie für die Zielerreichung bekommt der

Arbeitnehmer

auch, wenn er krank ist oder den Betrieb verlässt. Allerdings erhält er die Prämie nicht beim Ausscheiden, sondern erst wenn das Jahr abgelaufen ist. Bei Krankheit gelten nur die Tage der

Lohnfortzahlung

durch den Arbeitgeber. Ist er länger als sechs Wochen krank, verliert der

Arbeitnehmer

für die restlichen Tage den Anspruch auf die Prämie.


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