Berufstätige Rentner

- 21.02.2017 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © Robert KneschkeDie Arbeit im Rentenalter nimmt immer weiter zu. Verschiedene Gründe führen dazu, dass ältere Menschen es vorziehen, zu arbeiten, obwohl sie es eigentlich nicht mehr müssten.

Wann ist es Zeit, in Rente zu gehen?

Menschen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, können in einem Alter von 65 Jahren in Rente gehen. Das Rentenalter für später Geborene wird stufenweise auf 67 angehoben. Allerdings ist keiner dazu verpflichtet, in diesem Alter die Arbeit niederzulegen. Es ist möglich, dass im Arbeitsvertrag das Renteneintrittsalter als Befristung angegeben ist. In diesem Fall müsste ein neuer Vertrag geschlossen werden, ansonsten kann die Beschäftigung weitergeführt werden. In einem solchen Fall steigt der Rentenanspruch um 0,5% in jeden Monat an, in dem das Weiterbeschäftigungsverhältnis besteht. Allerdings muss gegebenenfalls die Höhe des Lohnes angepasst werden. Rentner sollten sich in solchen Fällen vorab sehr sorgfältig informieren und beraten lassen. Grundsätzlich darf sich jeder Rentner etwas dazu verdienen. Bis zu einer Grenze von 450 Euro bestehen keinerlei Einschränkungen. Bei höherem Einkommen wird individuell entschieden.

Das Einkommen verbessern

Die Gründe, warum Rentner arbeiten, sind vielfältig. Manche möchten sich nützlich machen und freuen sich darüber, weiterhin unter Menschen zu sein. Es gibt jedoch viele Rentner, deren Renten nicht für das tägliche Leben ausreichen. Sie haben keine andere Wahl, als weiterhin arbeiten zu gehen. Sie benötigen das zusätzliche Einkommen, um über die Runden zu kommen. Weitere Gründe sind zudem die Angst vor Langeweile und das Gefühl, von anderen gebraucht zu werden.

Wie viel darf dazu verdient werden?

Wer das Rentenalter erreicht hat und regulär Rente erhält, muss sich an keine Höchstgrenzen halten. Der Rentner darf sich einen Nebenjob suchen und muss keine Angst davor haben, dass seine Rente gekürzt wird. Beträgt das Einkommen allerdings mehr als 450 Euro monatlich, muss dieses als Minijob versteuert werden. Rentner haben übrigens keinen Anspruch auf Krankengeld. Aus diesem Grund wurde der Beitragssatz zur Krankenkasse auf derzeit 14,3% abgesenkt. Zudem existiert für Rentner ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1064 Euro im Jahr 2016.

Bezieht der Rentner Frührente, z.B. wegen Altersteilzeit, darf er prinzipiell trotzdem einem Nebenverdienst nachgehen. Übersteigt das Einkommen allerdings den Betrag von 450 Euro monatlich, wird die Rente um den entsprechenden Betrag gekürzt.
Zweimal im Jahr darf das Einkommen dem doppelten Wert entsprechen, also beispielsweise 900 Euro in einem 450-Euro-Job. Dieses ermöglicht den Bezug von Weihnachts- oder Urlaubsgeld bzw. eine eventuell notwendige Vertretung. Werden diese Werte überschritten, ist eine Kürzung der regulären Rente die Folge.

Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, sollten sich deshalb genau über die Freibeträge informieren, die ihnen zustehen. Unter Umständen kann es sein, dass sich der Nebenverdienst nicht lohnt, wenn die Rente um einen entsprechenden Satz gekürzt wird.

Steuerpflicht für Rentner

Existieren Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieb oder der Land- und Forstwirtschaft, sind diese steuerpflichtig. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Rentner als Betreuer, Erzieher, Übungsleiter oder Ausbilder tätig ist. In diesen Fällen ist ein Betrag von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei, da diese Beschäftigungen dem Ehrenamt zugewiesen sind. Dasselbe gilt für einen Betrag von aktuell 500 Euro pro Jahr, wenn der Rentner mit der Durchführung von Aufträgen einer juristischen Person beauftragt wird. / Fotoquelle: fotolia.de / © Robert Kneschke

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.