Betriebliche Altersvorsorge

- 21.05.2010 von admin -

Als pflichtversicherter Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Soweit so gut, doch nur wenigen ist das durchaus lohnenswerte Prinzip der Alterversorgung, die sogenannte Entgeltumwandlung, bekannt. Bei der Entgeltumwandlung wird Ihrem Brutto-Einkommen Geld entnommen, das direkt in Ihren Altersvorsorgevertrag fließt.

Ihr Vorteil: Auf das Geld für die Altersvorsorge sind weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nur nur noch bis einschließlich 2008. Danach werden Sozialbeiträge fällig.

Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind steuerfrei (das sind 2010: 66.000 Euro). Daraus ergibt sich ein Jahresbetrag von 2.640 Euro. Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im Alter besteuert.
Ihr Vorteil: Der Steuersatz im Alter ist in der Regel niedriger als während der Ansparphase im Arbeitsleben.

Welche Altersvorsorge-Modelle Ihr Betrieb anbietet, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser darf die Art der Geldanlage, den so genannten „Durchführungsweg“, aussuchen. Zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge stehen Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.

Ein weiterer Vorteil der betrieblichen Vorsorge sind die geringen Gebühren. Rund drei bis sechs Prozent Mengenrabatt sind pro Arbeitnehmer möglich. Dagegen kassieren Anbieter privater Verträge bis zu 15 Prozent Gebühren. Zudem zahlt sich der Mengenrabatt bei der betrieblichen Vorsorge aus, da die Rendite steigt und später die Rente. Bei gleicher Einzahlung kann es also über eine betriebliche Altersvorsorge mehr Rente geben als bei einem privaten Vertrag.

Wenn Sie die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge, wie beschrieben, von Ihrem Gehalt zahlen, können Sie bei einem Jobwechsel entweder den Vertrag privat weiterführen, ihn stilllegen oder von Ihrem neuen Arbeitgeber weiterführen lassen. Dieser ist allerdings nicht dazu verpflichtet.

Ein Beispiel für die Entgeltumwandlung:
Ein 31-jähriger Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber die Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge angeboten. Vom Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers werden nun monatlich 25 Euro in die Pensionskasse eingezahlt. Das Geld wird nicht versteuert und ist bis zum Jahr 2008 auch sozialabgabenfrei. Netto blieben dem Arbeitnehmer nur 11,80 Euro von diesen 25 Euro (bei einem Steuersatz von 30 Prozent), die er in eine eigene Vorsorge investieren könnte. Mit der Entgeltumwandlung kann er dagegen die vollen 25 Euro in seine Altersvorsorge investieren.

Jedem Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird die Entgeltumwandlung von der Pensionskasse vorgestellt. In diesem Beispiel lautet das Angebot wie folgt:

Verzichtet der Arbeitnehmer ab sofort monatlich auf 25 Euro Bruttogehalt, um diese in die Pensionskasse einzuzahlen, so erhält er mit 65 Jahren eine monatliche Altersrente von 84,98 Euro garantiert. Überschreitet der Arbeitnehmer im Alter mit allen Einkünften die dann gültige Steuerfreigrenze, werden auf das Geld Steuern angerechnet.