Die betriebliche Altersvorsorge

- 07.10.2020 von Marlen Schurr -

Direktversicherung und PensionsfondsDie wenigsten Arbeitnehmer können nach dem Rentenbeginn ihren gewohnten Lebensstandard aus den normalen Rentenbezügen aufrechterhalten. Aus diesem Grund werben Politiker und Versicherungen schon seit Jahren mit Angeboten, die Rente im Alter aufzustocken. Ein wichtiger Bereich ist die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben seit 2002 ein Recht darauf, dass ein Teil ihres Verdienstes in eine Versicherung eingezahlt wird. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu gewähren, falls dieser die Sozialabgaben spart.

Die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Einige Firmen bezahlen die Altersvorsorge für ihre Arbeitnehmer. Ist das nicht der Fall, werden die Beträge in Form einer Entgeltumwandlung abgeführt. Dazu stehen die Brutto- und die Nettoentgeltumwandlung zur Verfügung.
Bei der Bruttoentgeltumwandlung überweist der Arbeitnehmer den fälligen Betrag vom Bruttoeinkommen, also bevor Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden. Dadurch wirken sich die gezahlten Beträge weniger auf das Einkommen aus. Allerdings werden die Sozialabgaben bei der Auszahlung der Rente fällig. Da Rentner in der Regel einen niedrigeren Steuersatz haben, ist das trotzdem von Vorteil.
Bei der Nettoentgeltumwandlung wird der Betrag vom Nettoeinkommen abgezogen. Das ist häufig bei einer Riester Förderung der Fall. Der Arbeitnehmer bekommt vom Staat eine Zulage.

Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitnehmer haben ein Recht auf die Entgeltumwandlung. Wie die Altersvorsorge genau gestaltet wird, bleibt den Betrieben überlassen. Folgende Formen stehen derzeit zur Auswahl:

  • Direktversicherung ist wohl die häufigste Form. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge in eine Rentenversicherung ein.
  • Bei Pensionskassen handelt es sich um Versicherungen von einer oder mehreren Firmen. Diese sind vom Arbeitgeber unabhängig, sodass das Geld bei einer Insolvenz nicht verloren ist.
  • Pensionsfonds sind von Arbeitgebern unabhängig. Sie haben bei der Wahl ihrer Anlageform einen größeren Spielraum, sodass die Renditen höher ausfallen können.
  • Der Unternehmer kann auch eine Direktzusage geben. In diesem Fall wird die Rente aus dem Betriebsvermögen gezahlt. Beim Verlassen der Firma hat der Mitarbeiter allerdings keinen Anspruch, dass die Versorgung weiter finanziert wird.
  • Ähnlich wie bei den Pensionskassen bilden ein oder mehrere Unternehmen die Unterstützungskassen. Die Ansprüche können in diesem Fall nur beim Arbeitgeber angemeldet werden.
  • Das Sozialpartnermodell gibt es erst seit 2018. Dabei erhält der Arbeitnehmer keine Garantie über eine bestimmte Rentenhöhe, sondern es wird eine Zielrente festgestellt. Dadurch sind risikoreichere Anlageformen möglich.

Die betriebliche Altersvorsorge und die Steuer

Bei der Bruttoentgeltumwandlung bekommen Arbeitnehmer einen Steuervorteil. Da sich das zu versteuerte Einkommen verringert, ist der Abzug vom Lohn geringer als der tatsächliche Beitrag zur Rentenversicherung. Die Versteuerung ist jedoch nur aufgeschoben. Wird die Zahlung der Rente fällig, muss der Rentner Steuern und Sozialabgabe entrichten. Trotzdem ist es immer noch vorteilhaft. Rentner haben normalerweise einen geringeren Steuersatz. Durch das verringerte Bruttogehalt gehen in der Ansparphase auch die Ansprüche auf die Sozialversicherung zurück, das kann sich unter anderem auf die Zahlungen der gesetzlichen Rente auswirken.

Bei den meisten Versicherungen kann der Rentner zwischen einer lebenslangen Rente und einer Einmalzahlung wählen. Die Steuer und Sozialabgaben muss der Rentner auch bei einer Kapitalabfindung zahlen. Diese wird nicht auf einmal fällig, sondern die Versicherungen teilen den Betrag auf 120 Monatsraten auf. So muss der Versicherungsnehmer zehn Jahre lang die Sozialabgaben und die Steuern bezahlen.

Was geschieht bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz des Arbeitgebers?

Bis zur Rente vergehen in den meisten Fällen Jahrzehnte. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt? Für diesen Punkt gibt es für Verträge ab 2005 genaue Regelungen. Wurde die Altersvorsorge über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond abgewickelt, kann sie auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Die Übertragung muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Der Übertragungswert darf nicht höher als die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Ist eine Übertragung nicht möglich, ruht der Vertrag oder der Arbeitnehmer führt ihn privat weiter. Über die angesparten Beträge kann er auf jeden Fall zum Rentenbeginn verfügen. / Fotoquelle: © Panchenko Vladimir – Shutterstock.com

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!