Die meisten Menschen nehmen es als selbstverständlich hin, dass sie geistig und körperlich fit sind und sich selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können. Das kann sich jedoch durch einen Unfall, eine Operation oder eine Krankheit von einem Augenblick zum anderen ändern. Auch chronische Erkrankungen wie Demenz können eine Vorsorgevollmacht erforderlich machen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vollmacht ist ein juristisches Dokument, das eine andere Person ernennt, den Vollmachtgeber in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Am bekanntesten ist wahrscheinlich die Postvollmacht, die es dem Berechtigten (Vollmachtnehmer) gestattet, ein Einschreiben oder Paket in Empfang zu nehmen. Diese Vollmacht dient jedoch nur zu einem bestimmten Zweck und ist in der Regel zeitlich befristet.
Eine Vorsorgevollmacht ist dagegen viel umfassender. Sie tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage ist, seine täglichen Angelegenheiten zu erledigen. In der Vorsorgevollmacht setzt der Vollmachtgeber eine Person seines Vertrauens, die bestimmte Angelegenheiten übernehmen soll. Die Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann.
Braucht man wirklich eine Vorsorgevollmacht?
Viele Menschen denken, so ein Dokument wäre überflüssig, weil der Ehepartner oder die Kinder automatisch mit der Vollmacht betraut würden. Das ist leider falsch. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss das Gericht einen Betreuer bestimmen. Das hat für die geschäftsunfähige Person mehrere Nachteile:
- Es handelt sich um eine fremde Person, die mit den persönlichen Verhältnissen nicht vertraut ist.
- Betreuer sind professionelle Kräfte. Sie betreuen mehrere Personen gleichzeitig und haben entsprechend wenig Zeit.
- Da sie professionell sind, müssen sie natürlich auch bezahlt werden. Die Kosten trägt die betreute Person.
Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?
Als Bevollmächtigter eignet sich eine Person am besten, die das absolute Vertrauen des Vollmachtgebers genießt. Die meisten Menschen denken dabei an die Kinder oder den Ehe- bzw. Lebenspartner. Das kann eine gute Wahl sein, muss aber nicht, beispielsweise wenn die betreffenden Personen zu weit weg wohnen oder selbst körperliche oder geistige Einschränkungen haben. Als Bevollmächtigter eignet sich auch ein guter Freund oder Nachbar.
Was wird in der Vorsorgevollmacht geregelt?
Das ist dem Vollmachtgeber überlassen. Zu den häufigsten Aufgaben gehören beispielsweise das Erledigen von Bankgeschäften, Formulare ausfüllen, Behördengänge erledigen, Verträge abschließen und kündigen, Postsendungen abholen und anderes. Unter Umständen kann der Bevollmächtigte sogar damit beauftragt werden, ein Pflegeheim zu organisieren, die Wohnung aufzulösen oder sich um die Bestattung zu kümmern. Der Umfang der Aufgaben sollte am besten vorher mit dem Bevollmächtigten in einem vertraulichen Gespräch abgesprochen werden.
Welche Form muss die Vorsorgevollmacht haben?
Das Dokument kann auch von juristischen Laien verfasst werden, muss jedoch bestimmten Anforderungen genügen, um rechtskräftig zu sein. Es muss zum Beispiel die vollen Namen, Adressen und Geburtsdaten beider Vertragsparteien enthalten sowie mit Ort, Datum und den Unterschriften beider Vertragsparteien versehen sein. Soll der Bevollmächtigte berechtigt werden, Immobilienbesitz zu verkaufen, muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden. Es empfiehlt sich aber auch sonst, sich zum Thema Vorsorgevollmacht von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
Achtung!
Viele Banken erkennen eine allgemeine Vorsorgevollmacht nicht an. Sie verlangen, dass ihre Kunden ein spezielles Formular der Bank ausfüllen, in dem sie eine bevollmächtigte Person ernennen. Eine Vorsorgevollmacht kann übrigens jederzeit widerrufen, ergänzt oder der Name der bevollmächtigten Person geändert werden. / Fotoquelle: © Suriyawut Suriya – Shutterstock.com