Hausbau und Wohnungskauf – eine Kostenübersicht

- 07.11.2012 von Sonja Hess -

Immobilien und FinanzierungFür die meisten Menschen gehört es zu den größten Zielen, eines Tages in den eigenen vier Wänden zu leben. Damit dieses Ziel nicht nur ein Traum bleibt, sondern eines Tages Realität wird, müssen Sie Ihr Projekt gründlich planen und vorbereiten. Ein wichtiger Punkt dabei sind die Kosten. Damit ist nicht nur der Kaufpreis der Immobilie gemeint, sondern auch andere Kosten, die zusätzlich anfallen. Unter Umständen können diese zusätzlichen Kosten bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Damit die Finanzierung ihrer Immobilie auf gesicherter Grundlage steht, müssen Sie diese Kosten unbedingt berücksichtigen.

Welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Das ist von Fall zu Fall verschieden. Wenn Sie zum Beispiel das Wohneigentum durch die Vermittlung eines Maklers erwerben, hat dieser Anspruch auf ein Honorar (Courtage). Dies beträgt bis zu 7 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Um die Courtage zu begrenzen können sie vor Abschluss eines Vermittlungsauftrags mit dem Makler über ihre Höhe verhandeln. Die Grunderwerbssteuer ist an das Finanzamt zu zahlen und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 bis 5 Prozent des Kaufpreises. Die Zahlung der Grunderwerbssteuer ist Voraussetzung, um ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen zu werden. Die Kaufabwicklung durch einen Notar ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebühren für den Notar betragen 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Der Eintrag ins Grundbuch kostet noch einmal 0,5 Prozent der Kaufsumme.

Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Sie beim Hausbau rechnen?

Neben den eigentlichen Baukosten schlagen hier die Kosten für das Baugrundstück besonders hoch zu Buche. Des Weiteren müssen Sie bei der Planung Ihrer Finanzierung auch die Kosten für die Entschließung berücksichtigen. Dazu zählt beispielsweise der Anschluss an die Kanalisation, das öffentliche Strom- und Telefonnetz und die Wasser- bzw. Gasversorgung sowie die Anbindung an öffentliche Verkehrswege. Sie dürfen auch nicht vergessen, Honorare für Architekten und Ingenieure in den Finanzbedarf einzubeziehen. Falls Sie die Ihre Immobilie mit einem Darlehen finanzieren, verlangt die Bank 0,2 bis 0,5 Prozent des Kreditbetrags als Gebühr für das Wertermittlungsgutachten, mit der der Verkehrswert der Immobilie ermittelt wird.

Worauf sollten Sie achten?

Lassen Sie sich von Experten beraten. Die Ausgaben für deren Honorare sind eine Investition, die Ihnen viel Kosten und Ärger ersparen kann. Manche Nebengebäude werden beispielsweise bei der Ermittlung der Grunderwerbssteuer nicht berücksichtigt. Ein Fachanwalt kann Sie dabei beraten und Mehrausgaben ersparen. Bei bereits existierenden Häusern lohnt sich ein Baugutachten, das Baumängel und eventuellen Sanierungsbedarf aufdecken kann. / Fotoquelle: fotolia.de / © Frog 974

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können