Das Konzept der betrieblichen Altersvorsorge klingt gut: jeden Monat etwas weniger Nettoeinkommen, dafür auch weniger Steuern und Sozialabgaben – und später mehr Rente. Dennoch lohnt sich das bei weitem nicht für jeden.
Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – und wie funktioniert sie?
Auf die betriebliche Altersvorsorge haben seit 2002 grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass sie von ihren Arbeitgebern eine sogenannte Entgeltumwandlung verlangen können. Ob jemand Vollzeit arbeitet oder einen Teilzeit-Job hat, spielt dabei keine Rolle. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für diese – staatlich geförderte – Form der Altersvorsorge, schließt der Arbeitgeber für den Betreffenden einen Vorsorgevertrag ab. Auf dieser Grundlage wird dann monatlich jeweils ein Teil des Bruttoeinkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Die staatliche Förderung besteht dabei darin, dass die aus dem Bruttoverdienst abgeführten Beiträge bis zu einer bestimmten Obergrenze steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Für das Jahr 2015 liegt die Obergrenze beispielsweise bei 2904 Euro. Wer ein Bruttoeinkommen von 2.500 Euro monatlich erhält und davon 100 Euro für die betriebliche Altersvorsorge aufwendet, erhält aufgrund der Förderung ein nur um 53 Euro niedrigeres Nettoeinkommen. Beschäftigte, die keine vor 2005 abgeschlossene Direktversicherung besitzen, können zusätzlich noch bis zu 1.800 Euro jährlich steuerfrei sparen. Neben der staatlichen Förderung profitieren Arbeitnehmer beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge meist auch von geringeren Verwaltungskosten und Provisionen als bei privaten Verträgen.
Was geschieht mit den Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge?
Für die Verwendung der für die betriebliche Altersvorsorge abgeführten Beiträge gibt es verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich muss jeder Betrieb seinen Beschäftigten wenigstens eins der folgenden fünf Modelle anbieten:
- Direktversicherung
- Direktzusage
- Pensionsfonds
- Pensionskasse oder
- Unterstützungskasse
In allen Fällen erhält der Mitarbeiter vom Betrieb eine lebenslange Rente zugesagt, für die der Arbeitgeber auch einstehen muss. Anstelle regelmäßiger monatlicher Zahlungen sind – je nach Vertragsgestaltung – auch Einmalzahlungen möglich. Wie die betriebliche Altersversorgung dann im konkreten Einzelfall organisiert wird, hängt teilweise auch von der Unternehmensgröße ab. So nutzen viele große Unternehmen zur Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge Pensionskassen, während kleinere und mittlere Betriebe in erster Linie auf die Direktversicherung setzen. Dadurch entsteht für den Betrieb nur ein geringer Verwaltungsaufwand, denn den überwiegenden Teil davon erledigt das jeweilige Versicherungsunternehmen. Beide Modelle basieren auf einer Art privater Rentenversicherung. Der Versicherte erhält also für seine Beiträge den gesetzlichen Garantiezins, der aktuell bei 1,25 Prozent liegt, sowie gegebenenfalls Überschüsse, die vom Anlageerfolg des Versicherers abhängen.
Was Arbeitnehmer noch über die betriebliche Altersvorsorge wissen sollten
Wie bei jeder langfristigen Anlageentscheidung, gilt es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge, Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Denn wie sinnvoll eine solche Lösung wirklich ist, lässt sich nicht pauschal, sondern nur jeweils für den konkreten Einzelfall beurteilen. Zu unterschiedlich sind die individuellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die die letztlich erzielbare Rendite und den Gesamtnutzen für den Versicherten beeinflussen. Wichtig ist zum Beispiel, dass auf das im Laufe der Zeit angesparte Guthaben – anders als bei der Riester-Rente – vor Vertragsende nicht zugegriffen werden kann, um damit etwa einen Erwerb von Wohneigentum zu finanzieren. Die Verträge können lediglich beitragsfrei gestellt werden, was dann allerdings auch zu einer insgesamt entsprechend geringeren Rendite führt. Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge sind zwar voll steuerpflichtig, doch angesichts der im Alter meist geringeren Einkünfte und der daraus resultierenden niedrigeren Steuersätze kann sich insbesondere eine Rentenzahlung trotzdem lohnen. Wer dagegen aufgrund anderer Einkünfte auch im Alter noch einen relativ hohen Steuersatz hat, hat von der Betriebsrente nur geringen Nutzen.
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt ist die Tatsache, dass von den Auszahlungen im Ruhestand der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wird. Allgemein kritisieren Experten die geringe Transparenz. So könnten die Anleger kaum überblicken, welche Kosten ihnen im Rahmen ihrer Verträge wirklich entstehen, sodass ein Vergleich mit anderen Angeboten kaum möglich ist. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben zwar mitgenommen werden, doch weil der neue Arbeitgeber auch einen neuen Vertrag für den Betreffenden abschließt, können daraus Einbußen, beispielsweise bei der Garantieverzinsung, resultieren. Lohnend ist die betriebliche Altersvorsorge vor allem für jene, die lange beim selben Arbeitgeber tätig sind – und nach dem Eintritt in den Ruhestand noch lange leben. Eine Überlegung wert ist diese Lösung insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen signifikanten Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlt. Dann kann der Arbeitnehmer – bezogen auf den von ihm tatsächlich geleisteten Nettoaufwand – eine durchaus interessante Rendite erzielen. Bei denjenigen, die Anspruch auf Kinderzulagen haben, ist eine Riester-Rente allerdings oft die bessere Lösung. / Fotoquelle: fotolia.de / © contrastwerkstatt