Mütterrente – Rentenanspruch für viele Mütter steigt

- 16.04.2014 von Marlen Schurr -

Erziehungszeit und Rente für MütterAls Mütterrente wird in der gesetzlichen Rentenversicherung die Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder auf die gesetzliche Rente bezeichnet. Damit sollen die Aufwendungen, die Mütter (oder auch Väter) auf die Erziehung ihrer Kinder verwendet haben, belohnt werden. Für die Erziehungszeit bekommen sie je einen Entgeltpunkt pro Jahr, der in Ost und West unterschiedlich bewertet wird.

Wer hat Anspruch auf Mütterrente und was ist neu an der Regelung?

Trotz des Namens haben alle Eltern einen Anspruch (also auch Väter), die wegen der Erziehung ihrer Kinder auf eine Berufstätigkeit verzichten und stattdessen daheim blieben. Für alle Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden pro Kind drei Erziehungsjahre mit insgesamt 3 Entgeltpunkten gut geschrieben. Ein Entgeltpunkt entspricht im Westen einem Betrag von 28,14 Euro, im Osten von 25,74 Euro. Insgesamt erhalten Mütter im Westen 84,42 Euro monatlich pro Kind, im Osten sind es 77,22 Euro. Die Beträge sind unabhängig von der Höhe der Rente. Die Neuregelung betrifft Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wurde bisher ein Erziehungsjahr und somit 1 Entgeltpunkt gut geschrieben. Ab dem 1. Juli 2014 werden dafür zwei Erziehungsjahre anerkannt und somit 2 Entgeltpunkte berechnet.

Wem nutzt die neue Regelung der Mütterrente besonders?

Begünstigt davon sind besonders Mütter (oder Väter), die nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben, müssen mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt worden sein. Pro Kind werden nun zwei fiktive Beitragsjahre angerechnet. Das reicht bei einem oder zwei Kindern jedoch nicht aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die ausstehenden Beiträge nachzuzahlen. Das ist auch noch kurz vor Eintritt in die gesetzliche Rente möglich. die Nachzahlung kann entweder als Einmalbetrag oder in monatlichen Beträgen von mindestens 85,05 Euro eingezahlt werden. Dadurch erwirbt der Einzahler einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.

Wie kommen Sie in den Genuss der neuen Mütterrente?

Das kommt ganz darauf an, ob Sie bereits Altersrente beziehen oder nicht. Sind Sie bereits Rentner, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern, da die Rentenversicherung bereits alle notwendigen Unterlagen besitzt. Für die Erziehungszeiten wird Ihnen ein Pauschalbetrag berechnet, der unabhängig von der Höhe der Rente ist. Falls sie noch keine Rente beziehen, gibt es zwei Möglichkeiten. Haben Sie der Deutschen Rentenversicherung bereits Angaben über Ihre Kinder gegeben, werden dieses Informationen verarbeitet und Ihre Rente automatisch den Bestimmungen der Neuregelung angepasst. Sollten Sie der Versicherung jedoch noch keine Angaben über Ihre Kinder mitgeteilt haben, müssen Sie das spätestens dann machen, wenn Sie vor dem Erreichen des Rentenalters den Rentenantrag stellen. Den Formularen müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Erziehungszeiten beilegen. Davon abgesehen bekommen die meisten Versicherten ab dem 43. Lebensjahr regelmäßig Informationsmaterial der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt, dem auch Antragsformulare zur Anerkennung von Kindererziehungszeit beiliegen. Antragsberechtigt ist jeder, der wegen der Kindererziehung wenigstens vorübergehend nicht berufstätig sein konnte. Das betrifft zwar meist Mütter, aber auch einige Väter. / Fotoquelle: fotolia.de / © drubig-photo

Autor: Marlen Schurr

Eine Autorin der ersten Stunde und Frauchen von Emma. Marlen hat Betriebswirtschaft studiert und danach lange bei einer großen Bank gearbeitet. Finanzen und Wirtschaftsthemen sind ihr Steckenpferd, auch bei der Altersvorsorge weiß sie, wovon sie schreibt. Während ihrer Elternzeit hat sie zum Glück immer wieder Zeit gefunden, sich durch Seminare und Vorträge auf dem Laufenden zu halten und arbeitet inzwischen wieder stundenweise in ihrem alten Job, getreu dem Motto „einmal Banker, immer Banker“. Wir freuen uns, dass sie auch den Weg zu uns zurückgefunden hat und wieder da ist!