Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Deswegen steigt auch die Zahl der Rentner immer weiter an. Viele unter ihnen wollen oder müssen sich zu ihrer Rente etwas dazu verdienen. Bisher war das mitunter mit großen Problemen verbunden. Um diesen Missstand zu korrigieren, hat der Bundestag 2016 das so genannte Flexi-Renten Gesetz verabschiedet, das seit Januar 2017 teilweise in Kraft ist.
Worum geht es bei der Flexi-Rente?
Das Eintrittsalter in die reguläre Altersrente steigt immer mehr an. Wer heute 50 Jahre alt ist, muss beispielsweise bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um seine Altersrente zu bekommen. Viele sind dazu jedoch körperlich nicht in der Lage und müssen eher in Rente gehen. Neben Abzügen bei der Rente waren ihnen beim möglichen Zuverdienst enge Grenzen gesetzt. Sie durften maximal 450 Euro pro Monat dazu verdienen. Überschritt der Zuverdienst diese Grenze, wurde die Rente um ein Drittel, die Hälfte oder sogar um zwei Drittel gekürzt. Das sogenannte Flexirentengesetz erlaubt nicht nur eine höhere Zuverdienstgrenze, sondern gewährt auch eine ganze Reihe weiterer Vorteile für die Versicherten.
Welche konkreten Änderungen sind das?
Die wichtigste ist die Änderung der Zuverdienstgrenze, bis zu der Teilrentner neben ihrer Rente arbeiten und sich etwas dazuverdienen können, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die alte monatliche Begrenzung von 450 Euro wird abgeschafft und durch einen maximalen jährlichen Nebenverdienst von 6.300 Euro ersetzt. Über die Zuverdienstgrenze hinaus gehende Beträge werden zu 40 Prozent auf die Vollrente angerechnet.
Ab dem 1. Januar 2017 besteht beim Bezug einer Altersvollrente Rentenversicherungspflicht, wenn die Vollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Versicherungspflicht aufgehoben, außer es wurde vorher eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen.
Versicherte können sich auch für eine Teilrente, unabhängig vom Hinzuverdienst, entscheiden. Sie muss mindestens 10 Prozent der Vollrente und maximal in der Höhe gewährt werden, in der ein Anspruch in Höhe der Anrechnung des Hinzuverdienstes besteht.
Wer eher in Rente geht, muss wegen der längeren Dauer des Rentenbezugs mit 0,3 Prozent Abzug pro Monat in Kauf nehmen. Um diese Minderung auszugleichen, konnten bisher Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr zusätzliche Beitragszahlungen leisten. Ab dem 1. Juli 2017 ist das bereits ab dem 50. Lebensjahr bis zu zweimal jährlich möglich.
Arbeitnehmer, die sich fit genug fühlen, um zu arbeiten, können das auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze tun. Wird nur ein Jahr über das reguläre Rentenalter hinaus gearbeitet, erhöhen sich die Rentenbezüge um 6 Prozent. Zusätzliche Steigerungen ergeben sich aus dem Fakt, dass während dieser Zeit weitere Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden.
Welche Vorteile bringt das Flexirentengesetz?
Es trägt dem Umstand Rechnung, dass aufgrund des demografischen Wandels immer mehr Menschen immer länger arbeiten müssen oder auch wollen. Anstatt starre Verdienstgrenzen zu setzen und arbeitswillige Frührentner durch Abzüge von der Rente zu bestrafen, gestattet das Flexirentengesetz einen jährlichen Zuverdienst. Wer eher in Rente geht, kann durch die Kombination der vorzeitigen Rente und des Hinzuverdienstes Einkommen in derselben Höhe wie das frühere Arbeitseinkommen erzielen. Arbeitnehmer, die noch fit und leistungsfähig sind, dürfen auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Dadurch können sie ihre Rentenbezüge beträchtlich erhöhen. Die Rendite ist höher als bei den meisten anderen Anlagearten.
Was sollte beachtet werden?
Versicherungsnehmer sollten sich rechtzeitig informieren, wenn sie Regelungen der Flexirente in Anspruch nehmen wollen. Falls sie beispielsweise eine Rentenminderung durch vorzeitigen Bezug vermeiden wollen, sogar noch vor Erreichen des 50. Lebensjahres. Wenn Versicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiterarbeiten wollen, müssen sie das vorher mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Erste Anlaufstelle ist ein Vertreter des Betriebsrats oder der Gewerkschaft. Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über ein Netz von ehrenamtlich tätigen Versicherungsberatern, die eine kostenlose Beratung anbieten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Rentenberater aufzusuchen, der für ein Honorar arbeitet. / Fotoquelle: fotolia.de / © auremar