Rentenanspruch für die Pflege von Angehörigen

- 12.03.2020 von Gaby Mertens -

Pflegegrad und RentenpunkteDie Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt immer weiter an und hat gegenwärtig bereits die Zahl von 3 Millionen überschritten. Drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, denn die meisten Pflegebedürftigen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Ambulante Pflegedienste übernehmen oftmals nur einen Teil der Aufgaben, stattdessen kümmern sich Angehörige um die Pflegebedürftigen. Der Staat erkennt diese Anstrengungen an und fördert sie, wird so doch das Gesundheitswesen entlastet. Unter bestimmten Voraussetzungen können durch die Pflege von Angehörigen sogar Rentenansprüche erworben oder aufgestockt werden.

Was sind das für Voraussetzungen?

Viele Menschen, darunter besonders oft Frauen, verzichten auf eine berufliche Karriere und Einkommen, um nahe Angehörige (Vater, Mutter, Geschwister, Ehepartner) zu Hause zu pflegen. Darunter leiden jedoch die eigenen Rentenansprüche, weil kaum noch etwas in die eigene Rentenkasse eingezahlt wird. Damit solche Menschen für ihre Hilfsbereitschaft und Fürsorge nicht noch bestraft werden, können sie sich durch die Pflege von Angehörigen Rentenpunkte erwerben. Die wichtigsten Voraussetzungen sind eindeutig formuliert:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens einen offiziell anerkannten Pflegegrad 2 haben.
  • Des Weiteren muss der Zeitaufwand mindestens 10 Stunden an wenigstens 2 Tagen in der Woche betragen.
  • Wer Rentenpunkte erwerben möchte, darf zudem nicht mehr als 30 Wochenstunden berufstätig sein.
  • Eine Ausbildung in einem Pflegeberuf ist für den Erwerb des Rentenanspruchs nicht notwendig. Im Gegenteil: Rentenansprüche können nur erworben werden, wenn die Pflege ehrenamtlich erfolgt. Trotzdem darf der Pfleger Aufwandsentschädigungen wie zum Beispiel das Pflegegeld für seine Arbeit erhalten.

Wer hat Anspruch auf die zusätzlichen Rentenpunkte und wie lange muss die Pflege erfolgen?

Einen Anspruch auf die Aufbesserung der eigenen Rente haben nicht nur Angehörige, sondern auch Nachbarn oder Freunde, so lange sie die oben erwähnten Stunden leisten. Selbst professionelle Pflegekräfte können zusätzliche Rentenansprüche auf diese Art erwerben, wenn sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und die Pflege, für die sie Rentenpunkte erhalten, ehrenamtlich erfolgt. Im Prinzip kann jeder, der weniger als 30 Wochenstunden arbeitet und keine Vollrente bezieht, auf diese Art eine erhöhte Rente bekommen. Die Pflege muss dann an mindestens 2 Monaten pro Kalenderjahr erfolgen.

Muss die Anrechnung auf die Rente beantragt werden?

Das ist nicht erforderlich. Allerdings muss ein Formular mit dem Titel ‘Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen’ ausgefüllt und von der pflegebedürftigen Person und vom Pfleger unterschrieben werden. Das Formular gibt es bei den Krankenkassen, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung.

Was geschieht, wenn mehrere Personen gepflegt werden oder sich die Pflege mit anderen geteilt wird?
Es ist ohne weiteres möglich, die für die Pflege mehrerer Personen aufgewendete Zeit zu addieren. Das ist beispielsweise möglich, wenn im gleichen Haushalt die Mutter und der Vater gepflegt werden. Umgekehrt ist es jedoch auch möglich, sich beispielsweise die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst zu teilen. Dazu muss angegeben werden, wie viele Stunden der Pflegedienst leistet und wie viel der ehrenamtliche Pfleger. Letzterer erwirbt dann Rentenansprüche, wenn er am mindestens 2 Tagen pro Woche für mindestens 2 Monate pro Jahr die Pflege übernimmt.

Was passiert, wenn der Pfleger aus irgendeinen Grund die Pflege nicht übernehmen kann?

In diesem Fall kann über die Pflegekasse oder die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege organisiert werden. Der Rentenanspruch erlischt durch eine kurze Unterbrechung der Pflege nicht, da die Anrechnung sowieso nach Beitragsjahren erfolgt. So lange die Pflege an mindestens 2 Monaten pro Kalenderjahr erfolgt, besteht Anspruch auf die Anerkennung von Rentenansprüchen. Die Unterschrift unter den oben erwähnten Fragebogen stellt keine zwingende Verpflichtung dar, die Pflege dauerhaft zu übernehmen. Wenn es durch die Umstände nicht mehr möglich sein sollte, muss jedoch die Rentenversicherung darüber informiert werden.

Das Thema ‘Rente durch die Pflege von Angehörigen aufbessern’ ist ziemlich komplex. Wer derartiges plant, sollte sich entweder an die zuständige Pflegekasse oder die Rentenversicherung wenden, um sich detailliert beraten zu lassen. Dort kann man auch in exakten Zahlen erfahren, wie sich die Pflege von Angehörigen auf die eigene Rente auswirkt. / Fotoquelle: © Lucky Business – Shutterstock.com

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.