Selbst vorsorgen und dabei von staatlichen Fördergeldern profitieren. Das klingt gut. Deswegen haben viele Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren einen Riester-Vertrag abgeschlossen – und wer denkt bei Abschluss eines Sparvertrages schon daran, dass er vielleicht arbeitslos werden könnte? In dem Fall ist der künftige Riester-Rentner häufig überfordert. Die laufenden Kosten bleiben auch bei Arbeitslosigkeit unverändert, bis das Arbeitslosengeld anläuft kann es dauern. Die Sparbeiträge für die Riester-Rente werden über Nacht zum Kostenfaktor, der das ohnehin knappe Budget zusätzlich belastet. Was also tun?
Riester-Rente – knapp, aber sicher!
Riester-Vertrag auflösen und das angesparte Riester-Vermögen kapitalisieren – das ist häufig der erste, irgendwie auch naheliegende Gedanke, der durch den Kopf geht. Ebenso schnell wie er da ist, sollte er auch wieder verworfen werden. Stattdessen: Hände weg, Ruhe bewahren und eine dem geschrumpften Bankkonto angemessene und Riester-gerechte Lösung finden. Das ist – immerhin – leichter als die Auswahl eines geeigneten Rentenmodells. Die Auflösung des Vertrages wäre dabei die denkbar schlechtestes Variante – und das gleich aus drei Gründen:
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- Der vorzeitige Rückkauf der Rente ist in aller Regel ein glattes Verlustgeschäft. Der gezahlte Rückkaufwert liegt deutlich unter den eingezahlten Eigenbeiträgen.
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- Beim Rückkauf der Rente verliert der Betroffene rückwirkend jeden Anspruch auf die staatliche Förderung. Schlimmer noch: Die bereits gezahlte Fördersumme kann unter Umständen sogar zurückgefordert werden. Und das kann teuer werden.
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- Wichtigster Punkt: Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen ist die Riester-Rente pfändungssicher. Das heißt, wer länger arbeitslos bleibt, möglicherweise aus der Arbeitslosigkeit in Hartz IV rutscht, kann nicht gezwungen werden, seinen Rentenvertrag aufzulösen. Das angesparte Riester-Kapital ist also krisensicher. Immerhin ein Vorteil, den das umstrittene Rentenmodell zweifelsfrei für sich in Anspruch nehmen kann.
Ich spare, also bin ich?
Die im Riester-Rentenvertrag getroffenen Vereinbarungen legen die Rahmenbedingungen für die staatliche Förderung fest, die Details der Konditionen können individuell gestaltet und – bei veränderter Vermögenssituation – jederzeit angepasst werden. Erster Schritt ist auf jeden Fall: Sich bei der zuständigen Außenstelle der Bundesagentur für Arbeit offiziell arbeitslos melden. Damit sind die Grundbedingungen für den Fortbestand des Vertrags und den weiteren Erhalt der staatlichen Förderungen erfüllt – der Vorsorgesparer kann jetzt in Ruhe planen.
Wer mit einer längeren Arbeitslosigkeit rechnen muss, steht häufig unter finanziellem Druck. Scheinbar einfachste und kostensparendste Lösung: Den Riester-Vertrag einfach ruhen lassen. Der Vorsorge-Sparer spart die monatlichen Eigenbeiträge und verzichtet damit auch (vorübergehend) auf die staatliche Förderung. Nachteil: Er nimmt in Kauf, dass seine private Vorsorge-Lücke sich weiter vergrößert und bastelt an seiner Riester-Rentenlücke. Mittelfristig betrachtet könnte das eine Milchmädchenrechnung sein.
Häufig die bessere Alternative: Statt komplett auszusetzen, die Vorsorgebeiträge für einen gewissen Zeitraum reduzieren. Grundregel: Wer auch während der Arbeitslosigkeit eine, wenn auch noch so geringere eigene Sparsumme aufbringt, kann weiterhin von der staatlichen Förderung profitieren.
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt dabei von der Höhe des Eigenbeitrags ab. Schon 60 Euro jährlich – 5 Euro monatlich – reichen aus, um weiterhin eine kleine Förderung zu erhalten und das bereits vorhandene Riester-Kapital auch während der Arbeitslosigkeit weiter aufzustocken. Zwar minimal, aber immerhin. Wer trotz Arbeitslosigkeit in der Lage ist, 4% des Prozent seines Vorjahreseinkommens oder maximal 2.100 Euro pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzuzahlen, der kommt auch weiterhin in den Genuss der staatlichen Höchstförderung.
Einmal Riester, immer Riester
Arbeitslosigkeit und Riester-Sparen sind kein Widerspruch, sondern können miteinander vereinbart werden. Welche Lösung der arbeitslose Vorsorge-Sparer auch immer wählt: Beim Wiedereintritt ins Arbeitsleben kann er seine Riester-Beiträge jederzeit und übergangslos wieder aufstocken. Ob höchstmögliche Einzahlung, Mini-Sparbetrag oder Vertrag aussetzen – eines sollte man auch während der Arbeitslosigkeit auf keinen Fall tun: Seinen Riester-Vertrag kündigen. Einmal Riester, immer Riester. So viel ist sicher. / Fotoquelle: fotolia.de / © bluedesign