Der Staat fördert private Altersvorsorge in Form der Riester- sowie der Rürup-Rente. Verbraucher sollten diese Unterstützung nutzen, um ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Einige aktuelle Gesetzesänderungen machen dies jetzt noch attraktiver.
Riester- und Rürup-Rente: So unterscheiden sich die Förderungen
Wer von der staatlichen Unterstützung profitieren will, muss eine zertifizierte private Rentenversicherung abschließen. Als Kriterium schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor, dass die Verträge eine lebenslange Rente garantieren müssen. In diesem Punkt gleichen sich Riester- und Rürup-Renten, die Art der Förderung differiert jedoch. Bei der Riester-Rente profitieren die Versicherten von einem jährlichen Zuschuss. Um diesen in voller Höhe zu erhalten, müssen sie vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Die staatliche Zulage zählt zu dieser Summe hinzu, der tatsächliche Eigenbetrag fällt damit geringer aus. Jeder Anspruchsberechtigte erhält 154 Euro im Jahr. Zusätzliches Geld bekommen Versicherte, die kindergeldberechtigten Nachwuchs haben: 300 Euro schießt der Staat pro Kind zu. Für vor 2008 Geborene gibt es 185 Euro. Alternativ dazu können die Prämien in Höhe von bis zu 2100 Euro im Jahr auch vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzen werden. Das Finanzamt wendet automatisch die für den Sparer vorteilhaftere Lösung an.
Wer soll welche Rente wählen?
Die Riester-Rente empfiehlt sich vor allem für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die über einen geringen bis zu einem mittleren Verdienst verfügen. Anhand der geleisteten Zulagen ergibt sich daraus der größte Vorteil. Eine Rürup-Rente sollten Beschäftigte mit einem hohen Einkommen wählen. Selbstständigen bleibt ebenfalls nur die Rürup-Rente, weil sie in der Regel keinen Anspruch auf andere Förderungsform haben. Doch dies muss kein Schaden sein: Die Absetzbarkeit von der Steuer hat große Vorteile, sofern die Versicherten gute Einkünfte erzielen. In der Ansparphase ist für die Rente keine Kapitalertragssteuer zu zahlen. Weiterhin lassen sich die Beiträge bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Private Altersvorsorge: seit 2013 noch lohnenswerter
Trotz der Förderungen sorgen Millionen Deutsche nicht für das Alter vor. Deswegen hat der Gesetzgeber nun vorteilhafte Änderungen für die Versicherten beschlossen, um die Attraktivität zu erhöhen. Bei der Rürup-Rente können Beitragszahler ab 2013 einen größeren Betrag beim Finanzamt angeben. Der Höchstbetrag steigt von 20 000 auf 24 000 Euro im Jahr. Interessierte sollten aber berücksichtigen, dass sie angesichts der schrittweisen Umstellung im Jahr 2013 erst 76 % dieses Betrages geltend machen können. Dieser Satz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Bei der Riester-Rente erleichtert der Staat das Wohn-Riestern, Versicherte können das Kapital künftig flexibler einsetzen. Zudem begrenzt der Gesetzgeber die Kosten, die Versicherer bei einem Wechsel des Anbieters erheben können, auf 150 Euro. Schließlich sorgt er dafür, dass Angebote künftig besser zu vergleichen sind. Gesellschaften müssen ihre Produkte fortan nach einheitlichen Standards präsentieren, die bisherige Intransparenz hatte viele abgeschreckt. / Fotoquelle: fotolia.de / © bluedesign