BAföG – Vermögen: Anrechnung und Freibeträge

- 17.07.2012 von Kim Teschner -

BAföG FreibeträgeDas Bundesausbildungsförderungsgesetz soll sicherstellen, dass junge Menschen unabhängig von dem finanziellen Stand ihrer Eltern eine ihrer Neigung und Eignung entsprechende Ausbildung ergreifen können. Es dient also nicht dazu, allgemein zu einer Ausbildung zu motivieren, sondern soll es Bedürftigen ermöglichen, einen hochqualifizierten Abschluss zu erreichen. Aus diesem Grund wird bei der Berechnung der Unterstützung laut BAföG auch das eigene Vermögen des Antragstellers berücksichtigt.

Berücksichtigung von Freibeträgen beim BAföG

Der Freibetrag ist die Summe, die von dem Vermögen des Antragstellers abgezogen wird und nicht bei der Berechnung von BAföG berücksichtigt wird. Darüber hinaus verbleibendes Kapital wird auf die Bewilligungsdauer angerechnet. Der aktuelle Freibetrag beträgt 5.200 Euro für einen ledigen, kinderlosen BAföG-Bezieher. Bei Heirat und pro Kind wird der Betrag um jeweils 1.800 Euro erhöht. Ein Beispiel: Der unverheiratete, kinderlose Erwin Mustermann hat bei Einreichung seines Antrags auf BAföG ein Vermögen von 10.000 Euro auf seinen Konten. Abzüglich des Freibetrags verbleiben 4.800 Euro die auf eine Dauer von einem Jahr, also 12 Monate, angerechnet werden. 4.800 Euro durch 12 Monate entsprechen 400 Euro. Der monatliche Zuschuss wird also um 400 Euro reduziert, die Erwin von seinem eigenen Geld bestreiten muss.

Was zählt als Vermögen im Sinne von BAföG?

Als Vermögen gelten neben Bargeld und Kontoguthaben natürlich auch Aktien- und Immobilienbesitz oder sonstige Sachwerte wie z.B. wertvoller Schmuck. Allerdings werden Haushaltsgegenstände nicht zum Vermögen gerechnet, wobei diese so definiert werden, dass darunter alles fällt, was erstens beweglich und zweitens zur Haushaltsführung oder dem familiären Zusammenleben notwendig ist. Darunter fallen neben der Wohnungseinrichtung auch Musikinstrumente und Computer. Ursprünglich wurden sogar Autos erst nach Abzug eines Freibetrages von 7.500 Euro hinsichtlich des Vermögens berücksichtigt. Nach neuer Rechtsprechung gehen Autos allerdings vollständig in das Vermögen ein, außer es kann nachgewiesen werden, dass beispielsweise das Studium ohne Auto nicht möglich ist. Darüber hinaus sind Renten wie Witwen- oder Waisenrente, Versorgungsbezüge, beispielsweise von der Unfall- oder Krankenversicherung oder ähnliche wiederkehrenden Leistungen von der Anrechnung befreit.

Schritte vor der Antragstellung

Vor Abgabe des Antrages sollten Sie auf jeden Fall mit Ihren nächsten Angehörigen und Freunden sprechen, um sicher zu gehen, dass keine Finanzanlagen auf Ihren Namen laufen, von denen Sie nichts wissen. Solche Anlagen haben bereits 2003 für einen Skandal mit teilweise hohen Rückzahlungen und Strafen gesorgt, als die Staatsanwaltschaft Münster die finanziellen Verhältnisse der BAföG-Bezieher überprüfte und dabei feststellte, dass zwar viele offiziell Vermögen wie Bausparverträge besaßen, diese aber aus Steuerspargründen von Angehörigen und teilweise ohne Wissen des Betroffenen abgeschlossen worden waren.

Außerdem sollten Sie größere Anschaffungen, falls Sie welche planen, auf jeden Fall vor dem Antrag auf BAföG machen, um das eigene Vermögen unter die Freibetragsgrenze zu drücken. / Fotoquelle: dreamstime.com / © Tobias Kaltenbach

Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.