In Deutschland gibt es derzeit mehr als 300 offizielle Ausbildungsberufe und jährlich werden mehr als 500.000 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für Deine spätere berufliche Entwicklung und kann Deine gesamte Lebenssituation positiv beeinflussen. Beim Thema Ausbildungsvertrag musst Du einige Punkte beachten, damit alles geregelten Bahnen nachgeht.
Wer schließt den Ausbildungsvertrag ab und warum ist er notwendig?
Der Ausbildungsvertrag muss zwischen Dir und dem ausbildenden Betrieb geschlossen werden. In ihm werden die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner festgehalten. Der Ausbildungsvertrag muss stets in schriftlicher Form (nicht elektronisch) geschlossen werden, um gültig zu sein. Wenn Du noch jünger als 18 Jahre bist, müssen Deine Eltern ebenfalls den Vertrag unterschreiben. Das Dokument wird durch die zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer geprüft und in deren Verzeichnis aufgenommen. Durch den Vertrag erhältst Du die Garantie, dass Deine Ausbildung in einem anerkannten Beruf stattfindet und dass Dein Ausbildungsbetrieb dafür geeignet ist. Außerdem prüfen die zuständigen Stellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Überprüfung wird in regelmäßigen Abständen während Deiner Lehrzeit wiederholt.
Was muss alles im Ausbildungsvertrag stehen?
Das sind eine ganze Reihe von Punkten. Dazu gehört in erster Linie natürlich die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie der Beginn und die Dauer der Ausbildung. Wie bei anderen Verträgen aus dem Bereich Arbeitsrecht auch, muss im Ausbildungsvertrag auch die tägliche Arbeitszeit, die Höhe der Ausbildungsvergütung und des Urlaubs enthalten sein. Zusätzliche Punkte sind:
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (beispielsweise Berufsschule)
- Probezeit
- Bestimmungen zum Thema Kündigung
Welche Bestimmungen gehören nicht hinein?
Das sind zum Beispiel Konditionen, die Dich verpflichten, für eine gewisse Zeit nach Abschluss Deiner Ausbildung in Deinem Ausbildungsbetrieb zu arbeiten oder von Dir die Zahlung einer Entschädigung verlangen, wenn Du die Ausbildung abbrichst bzw. kündigst oder die Prüfung nicht bestehst. Ebenso nichtig sind Bestimmungen, die Deinen Ausbildungsbetrieb von der Zahlung von Schadenersatz befreien oder dafür bestimmte Festbeträge vorsehen. Schadensersatz wäre möglich, wenn Du beispielsweise einen Arbeitsunfall erleidest, dessen Schuld bei Deinem Ausbildungsbetrieb liegt (keine oder unvollständige Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung wird nicht gestellt und ähnliches). Der Ausdruck „nichtig“ bedeutet, selbst wenn solche Konditionen in Deinem Ausbildungsvertrag stehen, sind sie nicht gültig und daher wirkungslos.
Was solltest Du noch beachten?
Wenn Du noch unter 18 Jahre alt bist, musst Du Deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb vor Beginn der Ausbildung eine Bescheinigung eines Arztes vorlegen, dass Du für Deinen gewählten Ausbildungsberuf körperlich geeignet bist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein. Ohne das Vorliegen einer solchen ärztlichen Bescheinigung darf Dein Ausbildungsbetrieb nicht mit der Ausbildung beginnen. Nach Beginn der Ausbildung musst Du nach spätestens 3 Monaten zu einer Nachuntersuchung, wenn Du unter 18 Jahre alt bist.
Zudem solltest Du wissen, dass es auch während der Ausbildungszeit eine Probezeit gibt. Sie beträgt mindestens einen Monat und darf 4 Monate nicht übersteigen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten gelöst werden.
Während der übrigen Zeit kann das durch eine Kündigung erfolgen. Bei ernsten Problemen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Die reguläre Kündigungsfrist während der Ausbildung beträgt 4 Wochen. Das Ausbildungsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Das bedeutet, der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.
Wichtige Info zum Ende der Ausbildung
Deine Ausbildung endet, wenn Du die Abschlussprüfung bestanden hast. Dadurch wird auch Dein Ausbildungsvertrag automatisch beendet, weil er nur für die Zeit der Ausbildung gültig ist. Eine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis ist nur dann möglich, wenn Dein Ausbildungsbetrieb es vorher mit Dir schriftlich vereinbart hat. / Fotoquelle: fotolia.de / © Stockfotos-MG