Eine Ausbildung in Teilzeit – Wie funktioniert’s?

- 25.10.2017 von Daniela Lütke -

TeilzeitausbildungEine Ausbildung ist erstrebenswert, doch nicht immer in Vollzeit umsetzbar. Muss ein Kind oder ein naher Verwandter gepflegt werden, ist eine Ausbildung in Teilzeit eine willkommene Alternative. Wie genau verläuft aber diese Teilzeitausbildung und worauf sollten Azubis bei der Teilzeit-Lehre achten?

Eine Ausbildung in Teilzeit – was ist das?

Der Name sagt es schon, die Ausbildung wird nicht in Voll-, sondern in Teilzeit absolviert. Bisher ist diese Form der Ausbildung nur wenigen Unternehmen bekannt. Grundsätzlich existieren zwei Formen der Teilzeitausbildung.

1. Modell: keine Verlängerung der Ausbildungszeit
In der ersten Variante verändert sich die Ausbildungsdauer nicht. Die wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb inklusive Berufsschule liegt zwischen 25 und 30 Stunden. Die Zeit in der Berufsschule wird in der Regel in Vollzeit absolviert. In Ausnahmefällen und ausreichender Teilnahme sind Teilzeitklassen möglich.

2. Modell: Verlängerung der Ausbildungszeit um ein Jahr
In der zweiten Variante arbeitet der Auszubildende 20 bis 24 Stunden in der Woche. Die Ausbildungsdauer kann in diesem Fall um bis zu einem Jahr verlängert werden.

Für wen ist eine Teilzeitausbildung möglich?

Auszubildende, die bereits Kinder haben, können von der Teilzeitausbildung Gebrauch machen. Dies gilt sowohl für Eltern, die in Partnerschaft leben, als auch für alleinerziehende Mütter und Väter. Auf diese Weise kann eine Ausbildung weitergeführt oder begonnen werden und es bleibt trotzdem ausreichend Zeit für den Nachwuchs. Ein weiterer Grund für eine Teilzeitausbildung könnte die Pflege eines nahen Angehörigen sein.

Beide Tatsachen müssen nachgewiesen werden, damit der Antrag auf eine Teilzeitausbildung gestellt werden kann. Schon im Vorfeld sollte aufgrund der vorliegenden Kenntnisse geklärt werden, ob der Ausbildungsstoff in der verkürzten Zeit überhaupt vermittelt werden kann.

Antrag von beiden Seiten

Sofern sich der Auszubildende mit dem Ausbildungsbetrieb auf eine reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit geeinigt hat, muss der Antrag auf eine Teilzeitausbildung gemeinsam gestellt werden. Um unnötige Wartezeit zu vermeiden, sollten die Gründe für die Teilzeitausbildung im Antrag klar formuliert werden.

Gehalt & Urlaub: Welche Rechte hat ein Teilzeit-Auszubildender?

Grundsätzlich gelten die gleichen Ausbildungsbedingungen wie in einer Vollzeitausbildung. Aufgrund der Reduzierung der Arbeitszeit kann jedoch die Vergütung entsprechend zeitanteilig angepasst werden. Der Anspruch auf Urlaub entspricht dem eines Auszubildenden in Vollzeit, wenn nur die wöchentliche Arbeitszeit reduziert wird und der Teilzeit-Auszubildende an den gleichen Tagen anwesend ist wie der Rest der Belegschaft. Wird z. B. an einem Wochentag nicht gearbeitet und die Zeit auf andere Tage verteilt, wird der Urlaubsanspruch an Tagen entsprechend gekürzt.

Zusätzliche Hilfsmittel für Azubis in Teilzeit

Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Arbeitslosengeld II, und Wohn- und Sozialgeld können bei der Agentur für Arbeit als zusätzliche Leistungen beantragt werden. Beratungstermine können Interessierte bei der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen und hier weitere Informationen erhalten.

Die Teilzeitausbildung bringt viele Vorteile

Gerade kleinere Betriebe, die geringe finanzielle Kapazitäten zur Verfügung haben, profitieren von dem Teilzeit-Modell meint Annette Land vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Studien haben ergeben, dass Teilzeit-Auszubildende seltener die Ausbildung abbrechen. Sie sind zielstrebiger und gehen mit Freude zur Arbeit. Durch die vorliegende Familiensituation sind sie verantwortungsbewusst und können sich gut organisieren. Sie haben meist bessere Abschlussnoten und eine geringere Fehlerquote als Auszubildende ohne eigene Kinder.

Ein solches Teilzeitmodell ermöglicht es auch noch Menschen mit Anfang oder Mitte 30, die sich bisher nur der Familie gewidmet haben, eine Ausbildung zu absolvieren. Oftmals bleibt ihnen diese sonst verwehrt, mit der Begründung, sie seien zu alt. Doch gerade sie bringen eine Menge Lebenserfahrung und Verantwortungsbewusstsein mit, welches sie gewinnbringend im Unternehmen einsetzen können. / Fotoquelle: fotolia.de / © Minerva Studio

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.